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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1632.

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p» Schließlich vergleicht mau sich darüber, daß die Revision der heimlichen Wortzeichen und die dadurch ver-blaßte Abrede von drei zu drei Jahren zu geschehen habe.

>» I» aus: Sammlung uugelmudcuer Abschiede im Staatsarchiv Lucern.

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Konferenz von XI Orten.

Baden. 1V32, t. August.

Staatsarchiv Zürich. Nagt. XII. 115. toi. »I.

Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Statthalter; Hans Georg Grebcl, Stadtschreiber und des Raths,^ni. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß. Lucern. Jost Bircher, Zcughcrr und des^lhs; Ludwig Hartmann, Stadtschrciber. Uri. Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz.Bastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerhcrr,Obwaldcn. Zug. Beat Ziirlanben, Ammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister.»Biburg. Johann Daniel von Acontenach, Ritter, des Raths. Svlothurn. Johann Jakob vom Staal,^ Raths. Schaffhausen. Johann Jakob Ziegler, Stadtschreibcr.

i». Die Stadt Rotweil, von dem schwedischen Oberstlientenant Marx von Nehling aufgefordert, eine Con-^ibution zu zahlen und mit Exemtion bedroht, begehrt in einem an Zürich erlassenen Schreiben (vom 29. Juli)lbmnige Hülfe und ein Schreiben an den schwedischen Commandantcn, derselbe möchte ihre Stadt ver-)onen. Man ist wegen des begehrten Zusatzes ohne Instruction; dagegen wird an den Oberstlicutenantb Nehling und hernach an den Herzog Bernhard von Sachsen - Weimar geschrieben. Die Gesandtschafterns hat nur Befehl, die Sache in den Abschied zu nehmen, da Notweil sich etliche Jahre her der eidge-nössischen Sachen nicht mehr angenommen, sich in die kaiserliche Contribution ergeben, Paß und Ncpaß,"le auch Quartier gestattet habe. I». Es wird ein Schreiben des Herzogs von Rvhan verlesen, worinlclbe für ein Regiment französischen Volkes, welches der König unter dem Commandv des Ambassadors^ Landö in die Bünde schickt, den Paß begehrt. Man entsetzt sich nicht wenig, weil dieses Volk mitergewehr und brennenden Lunten ohne vorhergehende Begrüßung, und bevor dieses Schreiben eingelangt, den Durchpaß genommen hat, was in solcher Form bisher keiner Nation gestattet worden sei. Demvon Nohan wird geschrieben, daß er künftig in ähnlichen Fällen die Ortemit solcher Procedur ver-tonen", sie benachrichtigen und um Bewilligung des Passes anhalten möchte. «. Zwei böse Buben^ ^ zu Frcibnrg und Solothnrn in der Gefangenschaft angegeben, sie seien von Regimentsglicdern zu Bern^ vchen worden, die beiden Städte in Brand zu stecken. Berns Gesandte protestieren gegen diese schändlichen^ unwahrhaften Zulagen und wünschen, daß diese Protestation in den Abschied genommen werde, damit., ^'»lann die Unschuld ihrer Herren und Obern erkennen und dergleichen falschen Gerüchten keinen Glauben^uken möge. Zugleich anerbietet sich Bern, aus Begehren die von denselben angegebenen Burger zur Cvn-Mutation zu stellen. Freiburg und Solothurn haben sich dieses Anzugs nicht versehen und sind dcßwegen' ) nicht instruiert. Der Anzug wird in den Abschied genommen.