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Juli 1632.
wichtigen Sache Mittel und Wege zu finden, wie diese Streitigkeit gütlich beigelegt werden könne, hätten diefünf katholischen Orte auch die übrigen Orte und ihre Bundesgenossen zu Nathe ziehen wollen. Zürich habevon einer ihm angebotenen Accoininvdation, soweit die Ehre Gottes, die Hoheit der fünf katholischen Orteund die Gerechtigkeit eine solche zuließen, nichts wissen wollen und vertraue auf die Fortschritte der Schwedenund benütze „den schwedischen Luft". Uebcrdieß wolle es vom Mehr der Stimmen in Neligionssachen nichtblos in Beziehung auf den Thurgau und das Nheinthal nichts wissen, sondern auch in Beziehung auf dieübrigen Vogteien. Die Prälaten von Constanz und St. Gallen seien erbötig, in Betreff der Collatur-und Matrimonialsachen eine Modification sich gefallen zu lassen. — Die Gesandten von Frciburg undSolothuru erklären, daß sie von ihren Herren und Obern den Auftrag haben, zu allen Mitteln behülflichzu sein, durch welche die Nuhe und der Friede im Vaterlande aufrecht erhalten werden könne. Sollte dasnicht möglich sein und dieß von Zürich nicht erhalten werden können, so wiederholen sie ihre früher schongegebene Erklärung, daß man, wenn ein Ort oder mehrere sollten angegriffen werden, dieß so ansehen solle,als wenn man gemeinsam oder jedes besonders angegriffen worden wäre, und daß man in diesem Falleeinander zu Hülfe zu kommen verpflichtet sei. Aufgefordert, sich zu erklären, ob Freiburg und Svlothurnin Beziehung auf die Judicatur in den gemeinen Vogteien, wie Zürich dieselbe sich anmaßen wolle, sich fürmitinteressiert halten wollen, antworten deren Gesandte, daß ihre Herren und Obern, wie sie vernommenhätten, noch nicht hinlänglich veranlaßt seien, sich als Mitpartei in die Sache einzulassen, versichern aber,daß dieselben ehrlich und getreulich darauf halten werden, daß die Ehre Gottes, die wahre Religion, dieHoheit und die Gerechtigkeiten der Orte geschirmt werden. Auf diese Erklärung hin wird bei der Berathungder Antrag gestellt, entweder bei den dermaligen schwierigen Verhältnissen sich in Freundlichkeit zu vertragenoder sich nach einem Mittel umzusehen, den angesetzten Nechtstag weiter hinauszuschieben. Beides wirdfür unzulässig erachtet. Alsdann vereinigt man sich dahin, zwei Gesandte nach Zürich vor Rath zn schicken.Da aber der dazu gewählte Schultheiß Reiff die Wahl ablehnt, abstrahiert man anch von dieser Gesandt-schaft und entscheidet sich dafür, den auf den 1. August angesetzten Rechtstag besuchen zn lassen, am Endedes Monats aber die beiden Ehrensätze oder zwei qualificierte Personen aus Freiburg und Svlothurn mitVollmacht von ihren Herren und Obern vor Rüth und Burger in Zürich treten zn lassen und dieselbendahin zu bewegen, daß sie sich den von den Sätzen der fünf katholischen Orte projectiertcn Vorschlägennähern, ihnen aber zu erklären, daß, wenn sie auf dein Project ihrer Sätze und auf der Judicatur beharren sollten,die katholischen Orte,licht zulassen würden, daß in der Sache von ihren Sätzen rechtlich judiciert werde. Alan ver-spricht sich voil dieser Gesandtschaft, daß das Geschäft „eineil bessern Schrot als bisher annehmen" und die Erklärungbessern Eingang finden werde, daß man nichts Anderes begehre, als bei den Bünden, dem Landfrieden undden Verträgeil zu verbleiben und die Unterthanen in Ausübung ihrer Religion in keiner Weise zu hindern.Da aber Zürich bisher bei seinem unbilligen lind uneidgenössischen Beginnen verharrt hat und die fünfkatholischen Orte zu einer Actiou vielleicht nöthigt, wozu weder die Bündnisse noch der Landfriede sie ver-pflichten, so sprechen dieselben die Hoffnung aus, die übrigen Orte und die Mitverbündeten werden in diesemFalle das Begehre,i nach Thcilung der streitigen Vogteien nicht verwerfen, da man mit allen von Gott ver-liehenen Mitteln auf der Judicatur beharren werde. Wenn sich endlich kein Mittel finden läßt dem recht-lichen Entscheid auszuweichen, so sollen die Gesandten, da die fünf katholischen Orte die Judicatur und dasMehr.der Stimmen einer rechtlichen Decision oder einem Comproiniß zu unterwerfen sich nicht für ermächtigtgehalten haben, auf die nächste Tagleistung zu Badeil sich eine vollkommene Instruction geben lasseil, wie