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Juli 1632.
Appenzell und Glarus von der Jahrrechuung zu Baden aus, sowie auch auf die Relation des LudwigMeyer, den Lucern nach Zürich geschickt hatte, um mit den katholischen Gesandten sich zu unterreden, wirdzwar befunden, daß es an der Zeit sei, sich über das schon früher zur Sprache gebrachte Defensionalwerkeinläßlicher zu berathen, damit denjenigen, welche dem Lande Ungemach zufügen wollen, nicht der Vortheilüberlassen werde. Da man aber einsieht, daß man vorerst in Erfahrung bringen müsse, wessen die Eid-genossen der andern Religion gesonnen seien, vergleicht man sich schließlich dahin, daß diese Punkte vor diesämmtlichen Orte und zwar gerade vor die dermalen zu Baden versammelte Jahrrechnungstagsatzung ge-bracht werden sollten, damit nachher auf der bereits ausgeschriebenen katholischen Tagsatzung die Berathnngum so sicherer fortgeführt und das Nöthige ins Werk gesetzt werden könne. Lucern wird sofort einen Ge-sandten nach Baden abschicken. Da die Evangelischen sich alsdann erklären müssen, so werden die katho-lischen Orte um so besser sich gegen Freund und Feind zu verhalten wissen und die erforderlichen Maßregelntreffen können. s>». Da Zürich auf das Ansuchen der Städte Notweil und Constanz auf der letzten Tag-satzung zu Baden keine deutliche Erklärung gegeben hat, so scheint es rathsam, daß der Fürstbischof vonConstanz auf Mittel bedacht sei, sich die Neutralität auszuwirken, wozu ihm die Herren und Obern gernebehülflich sein wollen, e. Es wird für nothwendig erachtet, wegen der beständigen Annäherung der schwe-dischen Heeresmacht sofort an den König von Frankreich um Abwendung zu besorgender Ungelegenheitendurch Lucern schreiben zu lassen. Je nachdem die Antwort ausfällt und der Streit mit Zürich einen Aus-gang nimmt, wird man sich dahin vereinbaren, einen Gesandten an den König zu schicken, damit derselbeden Ansichten Zürichs, wenn er die Motive der fünf katholischen Orte nicht kennt, seinen Beifall nicht gebe.«I. Landammann Zum Bruunen und Statthalter Ceberg werden mit einem Schreiben an den Herzog vonNohan abgeordnet, um ihm Kenntniß zu geben, in welchem Stadium der Streit mit Zürich sich befinde,und wie es mit den Fortschritten der schwedischen Ata cht stehe, in der Hoffnung, derselbe werde in Hinsichtauf beide Punkte zu Gunsten der Herren und Obern seine Autorität geltend machen und seine oftmals „an-gebotene friedliebende Affection ungespart anlegen", v. Zwar findet man es dermalen nicht nothwendig,an andere Fürsten und Stände das zu schreiben, worüber sich die katholischen Orte zu beschweren haben;damit jedoch nichts versäumt werde, im Falle die Sachen eine schlimmere Wendung nehmen sollten, wirdLucern ersucht und bevollmächtigt, was es für gut und nothwendig erachte, hiehin oder dorthin zu schreiben-t. In eine Bcrathnng über den mit Zürich bestehenden Streit tritt man dermalen nicht ein, weil die Sacheauf der nächsten katholischen Tagsatzung zur Verhandlung kommen wird, auf welche die Gesandten mit hin-reichenden Instructionen zu versehen sind, damit man sich darüber vereinbaren kann, wie man den Proccßmit Zürich weiter prosequieren und demselben einen Austrag verschaffen könne, welcher die Hoheit und dieRechtsame des einen Theils nicht unterdrücke und die Ruhe nicht störe. Da aber die alte Vertraulichkeitabgenommen hat, so daß man darauf bedacht sein muß, auf alle unverhofften Fälle gerüstet zu sein und diePässe und alle Nvrtheile im Auge zu behalten und keine Kosten zu sparen, um durch Kundschafter Nachrichtzu erhalten, so wird Uri ersucht, auf seine Pässe ein wachsames Auge zu haben; Schwhz wird die Sicher-stellung der Stadt Napperswyl anempfohlen. Mit Befriedigung vernimmt man, daß bereits von ihm An-ordnungen getroffen worden seien, und daß es nichts dagegen habe, wenn zwei erfahrene Personen dorthingeschickt würden, welche die gehörigen Dispositionen zu treffen hätten. Die übrigen Orte werden crmahnt,nichts zu verabsäumen, was den Orten von Nutzen sein könnte. A. Es wird ferner für gut erachtet, daß dirKriegsräthe der einzelneu Orte in den nächsten Tagen sich zufammenthun, eine Berechnung der Mannschns^