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Juli 1W2,
oder auf andere Weise behülflich zu sein, insofern wegen des neueingeführten Habsheimer Marktes und derverbotenen Zufuhr der Früchte in seine Stadt und in Folge dessen auch in andere eidgenössische Orte vonder vorderösterreichischen Negierung kein Bescheid erfolgen würde, mit dem sich Basel zufrieden geben könnte,und welcher der Erbeinigung gemäß wäre. iR. (S. u, Baden.) «. (S. u. Freie Acmter.) t. (S. tt.Baden.) A. (S. u. Sargans.) I». (S. u. Thurgau.) > Walthart Schärer von Flüelen bittet umFenster mit der Obrigkeiten Ehrenwappen in sein zu Flüelen nenerbautes köstliches Wirthshaus. Das An-suchen wird ack iustruouckuiu in die Abschiede genommen. Ir, I. (S. u. Thurgau.) III.. (S. u. Baden.)
Verhandlungen der katholischen Orte.
Ii. Da die schwedische Kriegsmacht den Grenzen immer mehr sich nähert, so werden die Gesandten zuHause zu berichten wissen, was man Behufs der Sicherstellung vor einem plötzlichen Ueberfall an Lucernzu schreiben für nothwendig erachtet hat. Die vorgeschlagenen Maßregeln sind folgende: 1) Aufstellungeines Defensionalwerks zur Bewahrung des Thurgaus und Nheinstrvms, Festsetzung, auf welche Weise maueinander im Falle der Roth beispringen wolle. 2) Man zieht eine Gesandtschaft nach Frankreich einemSchreiben vor. 3) Pannerherr von Noll soll beförderlichst zum Herzog von Feria reisen und auf seinerDurchreise die ennetbirgischen Landvögte und Amtleute ermahnen, daß sie die Unterthanen gerüstet halten.' 4) Die Pässe zu Badeil, Bremgarteil, Mellingen und Kaiserstuhl sollen nicht vergessen werden. 5) DieFußposten sind wiederum einzuführen. 6) Freiburg soll zum Herzog nach Savohen schickeil. 7) Durch denNuntius soll man vom Papste Geld und Bvlkshülfe begehreil; die Gotteshäuser sollen zur Kontribution an-gehalten werden. 8) Wallis soll zu getreuein Aufseheil und im Falle der Roth zu wirklicher Hülfeaufgefordert werden. «». Dem Oberst König, der zuweilen ganz vertraulich den Orteil mittheilt, was er inErfahrung bringeil kann, und denselben räth, in dem Streite mit Zürich bei den dermaligen Zeitkäufen,so weit immer möglich, nachzugeben, bis Gott eine bessere Gelegeilheit geben werde, wird freundlich gedankt,zi. (S. u. Thurgau.)
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:
Deutsche gemeine Vogteien iibcrh. ». Art. 14. Landvogt und Landschreiber.
Landgrasschaft Thurgau. I». Art. 273. Kriegssachcn. I. Art.24S. Kriegssachen.
It. „ 244. Kriegssachcn. „ 451. Gotteshäuser, Klöster.
Grasschaft Sargans. K. Art. 21. Verwaltung im Allgemeinen.
Grafschaft Baden. «I. Art. 64. Anstände mit Bischof von Constanz.
I . „ 41. Abzug,i». „ 209. Verschiedenes.
Landvogtci Freie Aeintcr. «. Art. 22. Verwaltung im Allgemeinen.
»—I» ans dcni Lucernereremplar.
SSV.
Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnungstagscchung zu
Baden» 1K3S, 8. Jnli (28. Juni a. K.).
Staatsarchiv Zürich, kost. XII. IIS. toi. 7S.
Gesandte: die im Absch.596 genannten.
». Auf einen die Stadt Mülhausen betreffenden Anzug erklärt man sich insgesammt dahin, bei