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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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Juni und Juli 1633.

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5SS.

Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte znLltggarus. IK32, nach dein 24. Jm»i (uach St. Johannis Bapt.).

Staatsarchiv Zürich.

Gesandte. Dieselben, welche im Absch. 591.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenhcitcn:

Aicr ciiiictt>. Vahteie» iiberh. Art. 30. Justizsachcn.

LlNidbolZtei Lauis. «. Art. 214. Zölle und Geleit.

Lllttdtwhtci LiijWNls. 1». Art. 70. Jüstizsachcn. «l. Art. 100. Jnstizsachen.

Laiidliogtci Maiuthal. «. Art. 225. Brücke zn Bignasco.

SS«.

Genleineidgenössische Jahrrcchnungs-Tagscchnng der XIII Orte.

Baden. 1V32, 4. bis I«. Juli.

Staatsarchiv Zürich. 0vst. XII. itb. toi. Kl. Staatsarchiv Lurcr». Absch. Sa anno IVZZ, Br.XXII. lol. 201.

Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Hvlzhalb, Bürgermeister; Hans Heinrich Wirz, Seckelmeister. Bern.Mauz Ludtvig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner und des Raths. Lucern.Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich Fleckensteiu, Ritter, Pannerherr und desNaths. Uri. 5karl Emannel von Roll, Ritter, Landammann und Pannerherr; Jakob Gamma, des Raths.Schwyz. Sebastian Abhberg, Laudammann; Johann Gilg Aufdermanr, Statthalter und Landshanptmann.tintertvalden. Wvlfgang Stockmanu, lliitter, Alt-La»da»uuann; Bartholomäus von Deschwaudeu, Statt-halter, vou Obwalden. Zug. Johann Trinkler, Alt-Ammann; Rndolf Kreuwel, des Raths. Glarus.Nudolf Tschudi, Landammau»; Fridolin Tschudi, Statthalter. Basel. Hans Rndolf Fäsch, Oberstzunft-wcister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß; JohannDaniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Degcnscher, Seckelmeister; Hieronymusballier, Bauherr und des Raths. Schaffhausen. Hans Martin Fvrrcr, Bürgermeister; Hans JakobZiegler, Stadtschreiber und des Raths. Appenzell.' Jakob Mser, Laudammann, von Jnnerrhvden; JostHwizmberger, Landammaiyi, von Außerrhoden.

Eidgenössische Begrüßung, zz. (S. u. Deutsche gem. Vogt, überh.) I». Uri rügt, daß hin und wiederu»terschiedliche neue Batzen ausgegeben werden, obgleich das Münzen mehrmals bis auf weitere Verath-sthlagung eingestellt worden sei; man möchte also den frühern Abschieden gemäß mit dem Prägen innehalten,widrigenfalls seine Herren und Obern allerlei neue geringe Münzen verrufen oder ihre Münze anch wiederüsfncn würden. Die Orte berichten, wie es mit ihren Münzen sich verhalte, und daß sie mehrentheils ge-schlossen seien. Abermals wird das Münzen aller kleinen Sorten bis auf den dicken Pfenning verboten undWdem Ort freigestellt, die diesem Beschlüsse zuwider geprägten geringhaltigen Sorten zu verrufen oder sie herab-zusetzen. Zugleich wird auch darüber gesprochen, ob nicht, weil viele allzuleichte grobe Sorten hie und daausgegeben werden, ein gleiches Gewicht in gemeiner Eidgenossenschaft aufgestellt werden sollte, damit solche^chte grobe Sorten nicht in so großer Menge sich einschleichen, v. Zürich und Lucern wird Vollmacht ge-lben, Basel auf dessen Ansuchen in aller Orte Namen mit einem Schreiben an den Erzherzog Leopold