Juni 1632.
691
SSI.
Conferenz der V katholischen Orte.
Lueer». 1K32, 5.Jm»i.
Staatsarchiv Lncern. Absch. de anno 1632. Dd. XXII. toi. 122.
Gesandte: Lucern. Mvriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Ulrich Hcinserlin, Statt-halter und Pailnerherr; Heinrich Flecken stein, Ritter, Pailnerherr; Jakvb Bircher, Bauherr. U r i. Karl^'»anuel von Itvll, Ritter, Landannuann und Pannerherr; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann.^chwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann lind Pannerherr.^nterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann lmd Pannerherr, van Obwaldcn; Johann Zelger, Land-ammann lind Landshauptmann, van Nidwalde». Zug. Beat Jakvb Zurlaubcn, Ammann; Nndalf Kreuwcl,des Raths.
Van Salvthurn ist Bericht eingelangt, daß weder Schultheiß van Noll nach Stadtschreiber Hafner^egen Krankheit bei der Zusammenkunft in Baden erscheinen können. Es wird beschlossen, den Jun-Jakvb vom Staat als Ehrensatz und den Seckelschreibcr Wagner als unparteiischen Schreiber für die^wnittlung des Streites wegen der Matrimonial- und Callatursachen im Thnrgau zu erbeten. Air Zürichund Bern wird geschrieben, daß man kaum in acht Tageil schon werde erscheinen können, lind daß man sich ansdir Bestimmung des Tags Vvn Seite der Ehrensätze berufe. I». Dem Oberst Köllig, Gubcrnatar der Stadt^'-ndau, wird seine patriotische Corrcspondenz schriftlich verdankt, v. Weil man nicht weiß, ob der Streit^'Ut Zürich gütlich oder rechtlich erörtert wird, so will man sich, weil noch Manches ungewiß ist, bei""selben nicht länger aufhalten, sondern vorerst zusehen, womit Zürich den Anfang machen will. — Mitfremden hat man dem bernischen Schreiben entnommen, daß zu Baden zuerst von dem Landfrieden undMehr ül Neligionssachen gehandelt werden solle, wie solches jetzt und künftig zu verstehen sei, und daßuum alsdann zu den Matrimonial- und Eollatnrsachen schreiten werde. Es wird daraus geschlossen, daß'"an ,ücht gesonnen sei, den Landfrieden so zu verstehen, wie es in der Natur der Sache liege, und die^Hergebrachte Judikatur oder das Mehr der Stimmen in Neligionssachen anzuerkennen. Diesem Vor-laben soll ernstlich entgegengetreten werden, da der Span allein wegen der Matrimonial- und Collatnr-^)en entstanden lind der letztere Punkt erst später, namentlich durch Bern, in den Streit gezogen wordenWeil man in Beziehung auf die Acndernug der Malstatt und die Erkiesung der Ehrensätze deinzuhält der Bünde nicht durchaus nachgekommen ist, wird man sich dagegen verwahren, daß solches für die">ft Präjudicierlich sein solle. — Sollte der Streit zu gütlichem Austrug kommen, so wird man sich'"cht widersetzen, in sofern die wahre Religion, das alte Herkommen und Recht nicht beeinträchtigt werden""d die Prälaten vvn Consta»; und St. Gallen einwilligen. — Diese solleil ersucht werden, ihre Anwälteden bestimmten Tag mit den nöthigen Gewahrsamen abzuordnen. — Wenn die Sache zum Recht""»nt, so werdeil die genannten Anwälte deren Rechte zu vertheidigcn haben und wird alsdann die BilligkeitErkanntiliß voll Franenfeld von Seite der Orte durch die Acten zu beweisen sein. Die betreffendenctcn saßen wo möglich im Original nach Badeil gebracht und Amman» Zurlauben von Zug als Redner^ eten werdeil. — Luccrn wird ersucht, eine Person zu bezeichnen, welche die Rathschläge der Orte und" eres Nöthige niederzuschreiben hat. Eine zweifache Gesandtschaft abzuschicken wird nicht für nvthwendigächtet; doch soll jedem Orte unbenommen sein, zwei Deputierte zu schickeil. Die beiden Sätze der fünf Orte