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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1632.

handeln könne; wenn nicht, so wolle man das Urthcil von Fraucnfeld aufrecht erhalten oder endlich dasRecht anbieten; ob es ferner nicht auch billig sei, die Scheidung der Vogteien an die Hand zu nehmen,Wenn man sich nicht vergleichen könne? Diese Beschlüsse, vom Landschreiber zu Papier gebracht, werdenin der allgemeinen Sitzung vorgelesen. I». Nachdem Dr. Hagen, Domherr zu Constanz und Propst zuBischofszell gestorben ist, der als Propst jährlich 100 Thaler bezogen hatte, heißen die fünf katholischenOrte die Wahl an dessen Stelle gut, mit der Bedingung, daß kein Recht daraus gemacht werde, daß derPropst ein Domherr sein müsse, i. Landvogt Escher zu Fraucnfeld, der sein Siegel zu demUrtheil von Frauenfeld gegeben und dadurch bei den Prädicanten und der Obrigkeit zu ZürichAnstoß gegeben hat, bittet den Bischof von Constanz und die fünf katholischen Orte, ihm dasselbe wiederherauszugeben. Es wird ihm nicht willfahrt. Ir Es wird beschlossen, die Gesandten auf künftige Jahr-rechnung zu instruieren, daß man zu Bischofszell Lutherische und Katholische zu gleichen Hälften annehmendürfe, damit das Städtlein nicht in Abgang komme. Die Gesandten von Frciburg und Solvthuruzeigen an, daß die Gesandten der übrigen Schicdortc nicht hätten anhören wollen, was sie bei demBischof von Constanz und dem Abt von St. Gallen verrichtet hätten, daß sie sich den von Schultheiß vonErlach zu Solothurn gemachten Vorschlag, von den unparteiischen Orten Gesandte nach Zürich und in diefünf katholischen Orte zu schicken, nicht hätten gefallen lassen und verlangt hätten, sie sollten die Sacheden Schiedorten in Güte zu vergleichen übergeben oder sich zum Rechte bequemen; damit ist man aber nichteinverstanden.

SN«.

Conferenz der IV evangelischen Städte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zu

Baden. 1K3S, im Mai.

Kaiitonsarchio Basel.

Gesandte: Die im Absch. 589 genannten.

Die bewußte Verehrung" soll um der Consequenz willen unterlassen werden; ferner in dembe-kannten" Schreiben anstatt des Wortesgeflissenwilligst" gesetzt werdennnderwilligst", doch ohne Hinzwfugniig des auch begehrten Wortesgehorsam". Im klebrigen soll das Schreiben ohne Abänderung dewAmbassador Rasche, von Neuem ingrossiert, nach Genf wieder zugeschickt werden. I». Alan entschuldigtsich, dem von Seiten des Obersten von Erlach zu Lasteten gestellten Begehren einer Vvlkswerbung nicht ent-sprechen zu können, v. Der Stadt Mülhausen wird geschrieben, daß man die Absendung eines Zusatzesdermalen nicht für nöthig erachte, da das Kriegsvolk aus seiner Nachbarschaft weg und in das Schwaben-land gezogen worden sei, Erzherzog Leopold und die vorderöstcrreichische Regierung versichert haben, daßMülhausen keinen Grund zur Besorgniß habe; sollte es anderer Ansicht sein, so möchte es die Orte davonin Kenntniß setzen. Bei diesem Anlaß wiederholt Basel sein Ansuchen, man möchte ihm, wenn ein ZusaKnach Mülhausen geschickt werden sollte, entweder die Cvntribution zur Erhaltung desselben nicht znmnthcnoder die in der Stadt liegende Besatzung in die gemeinsame Cvntribution einschließen. Die übrigensandten bitten Basel, sich für die bisher üblich gewesene Eontribntionsfvrm zu entschließen und sich darüb^'beförderlichst zu erklären.