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und Geldhülfc, dcßglcichen auf den Nvthfall für den König und dessen KricgSvolk eine Retirade in die Eid-genossenschaft begehrt habe. Daraus könnte der ganzen Eidgenossenschaft große Ungelcgenhcit erwachsen;die Orte möchten daher die Sache reiflich erwägen und die ewige Erbeinigung getreulich halten, was auchder Kaiser und der Erzherzog zu thun gewillt seien. 2) Es wird das jüngst erhaltene Antwortschreiben desErzherzogs verlesen. In demselben wird behauptet, mau habe sich auf letzter Taglcistuug anerboten, wederjetzt noch künftig fremde Bündnisse einzugehen, und man wolle die Könige von Frankreich und Schwedendurch eine Gesandtschaft ersuchen, ihr Volk aus den Reichs- und österreichischen Landen abzuführen. Darobempfinden die Gesandten nicht wenig Befremden, da weder in dem errichteten Abschied, noch in dem Conceptdes an den Erzherzog abgefertigten Schreibens etwas der Art stehe und man sich auch keineswegs bindenlassen wolle, neue Bündnisse mit Vorbehalt der altern einzugehen. Man läßt durch einen ansehnlichen Aus-schuß dem österreichischen Abgesandten dieß vorhalten und verwahrt sich zugleich dagegen, daß dieß denHerren und Obern präjndicierlich sein solle. 3) Bei diesem Anlasse wird auch mit ihm wegen der Defcnsions-dcrfassnng der III Bünde, deßgleichen wegen der verbotenen Zufuhr der Früchte in die Stadt Basel lindwegen Oberst König, welcher deiL eidgenössischen Kaufleuten ihre Briefe, „als schrieben sie viel ungleicheuachthcilige Zeitung," zum Nachthcil des freieil Commerciums eröffnen lasse. — Der Abgesandte gibt aufabige Punkte folgenden Bescheid: Er erinnere sich nicht, daß in seiner Relation etwas Anderes enthaltengewesen sei, als was man ihm auf letzter Tagleistung eröffnet habe. Es könne mich nicht des ErzherzogsMeinung sein, daß die Orte nicht befugt seieil, neue Bündnisse zu errichten, in so fern es mit Vorbehaltder Erbciiligung geschehe; des Erzherzogs Ansicht gehe nur dahin, daß ein Bündniß mit dem König vonSchweden neben der Erbeinigung nicht bestehen könne. Die Abschickung einer Botschaft an die beidenvöllige habe er nicht so referiert, als sei ein eigentlicher Beschluß darüber gefaßt, sondern so, daß davondlos in vertrauter Wohlmcinung mit ihm geredet worden sei. Was die III Bünde betreffe, so wisse er'ucht, was der Erzherzog hierüber geantwortet habe; derselbe werde aber noch Mchrcres ihnen zu Ge-wttthe führen, so daß es für sie handgreiflich sein werde, daß er von den Bündnern „uugütlichangegeben worden sei", lind daß er von ihnen mehr zu besorgen habe, als sie von ihm. „Seine kleineVerfassung" habe allein die Defensiou der an die Bünde grenzenden Lande zum Zweck. Was die wicdcr-jwlte Beschwerde Basels wegen des Habsheimcr Marktes und der Zufuhr der Früchte betreffe, so sei deß-wegen der vorderösterreichischcn Negierung eine Resolution des Erzherzogs zugegangen, welche er gleich nachseiner Heimkehr Basel mittheilen werde. Diese werde so beschaffen sein, daß man damit zufrieden seinkönne; es werde jedoch erforderlich sein, daß auch Basel auf seineil Märkten jeden Anlaß zu Beschwerdenbvn Seite der österreichischen Unterthanen beseitige, zu welchen sie früher Ursache gehabt hätten, zumal derErzherzog nichts Anderes suche, als daß allerseits der Erbeinigung gemäß gehandelt werde. Was das Be-ginnen des Obersten König betreffe, »volle der Gesandte dessen in seiner Relation eingedenk sein; er erachteMcr, daß zu solcher Eröffnuug der Briefe die Anwesenheit des schwedischen Ambassadors nicht wenig Anlaßwerde gegeben haben. Weil» derselbe „abgeschafft" und allein die Passierung der ordinäreil „Gazetten" be-gehrt werde, so hoffe er, daß man desto weniger Bedenken habeil werde, v. Der Herzog von Rvhan, desKönigs von Frankreich General in den III Bünden und außerordentlicher Ambassadvr in der Eidgenossenschaft,präsentiert sein Creditivschreiben und hält alsdann einen „zierlichen" Vortrag des Inhalts, er habe Befehl,dm Orte der gnädigeil Affection und des bundesgcnössischcn Willens des Königs zu versichern' und ihnen indrssen Namen alle möglichen Officieu anzubieten. Die Orte möchten die Zureden aller derjenigen von der