Nim 1632,
,683
588.
Confermz von Bern und Solothurn.
Zofingen. 1K32, 3. bis S. Mai (23. bis 25. April a. K.).
Staatsarchiv Bern. EololhM'N Biichcr Nr. 2, S.477.
Gesandte: Bern. Johannes Frischherz, Venner; Beat Ludwig Meher, beide des Raths. Solothurn.Johannes Jakob vom Staat, Altrath; Johann Jakob Stocker, Benedict Hugi, beide Jungräthe undBauherren.
Die Gesandten Berits beschweren sich, daß Solothurn vor einigen Jahren ein den zwischen beidenStänden bestehenden Verträgen und dem Burgrecht zuwiderlaufendes Mandat erlassen habe, wodurch beiStrafe der Confiscation und der VerWirkung des Erbschaftsrechtes die Ehen der solothurnischen Unter-thancn mit Bernern evangelischer Religion verboten werden. Wenn auch Bern seinerseits für seine an dasSolothurnergebiet angrenzenden Unterthanen in Folge desselben ein ähnliches Mandat erlassen habe, so seidieß nur geschehen, um die schlimmen Conseguenzen jenes Mandats ins Licht zu stellen. Es dringt auf Rc-bvcation desselben. Die Gesandten Svlothurns erwidern, daß ihre Obrigkeit jenes Mandat „aus Antriebder Conscicnz" und anderen triftigen Gründen erlassen hätten und auch dazu befugt gewesen seien; da sieaber ohne Instruction sind, nehmen sie den Antrag Berns in den Abschied, geben auch zugleich die Ver-tröstung, daß Solothurn gegenüber denjenigen, welche jenes Mandat übertreten hätten, nicht auf die Bußedringen werde. j>». Bern beschwert sich, daß seine Angehörigen in der Stadt und Landschaft Solothurnbisher „um ungichtige Ansprachung" von Solothurn durch Gefangenschaft und Arreste molestiert werden.V. Beschwerde Berns über zwei Jnfraktionen des bernischen Oberherrlichkeitsrcchtes zu Kriegsstüttendurch den Herrn vom Staal. «I. Beschwerde Berns über den Vogt von Gößgen, der in der Amtei Biber-stein, beruischer Jurisdiction, eine malefizische Person hatte festnehmen lassen. «. Beschwerde Berns, daßSolothurn den Georg Schwaller, der Lästerworte gegen die evangelische Religion ausgestoßen, nicht ange-halten habe, vor dein bernischeu Gericht sich zu stellen. Li. Beschwerde Berns über Gewaltthätigkeitcn,welche zu Ölten einigen seiner Unterthanen widerfahren sind, und über solothuruischc Schiffleutc, welcheden Zoll zu Wangen abfahren, xx. Bern wünscht, daß bei Ölten der Steg, auf dem mau zu Pferd stracks,wie vor Alters, nach Ölten kommen kann, wieder geöffnet werde. I». Verhandelt werden einige Privat-streitigkciten, ein Streit wegen des Wcidganges zwischen Wittwhl und Messen, über die Märchen zu Zielibach,Zu Flumenthal und Aach, zwischen Meßbach und Schnvttwhl, über die Stampfe und die dazu gehörigeWasserleitung zu Safenwhl und die Gerichtsbesetzung daselbst, über den Bach und den Hochwald zu Nrken.> Bern bringt acht Beschwerdeartikel, Erlisbach betreffend, vor. Ii:. Solothurn beklagt sich über dasBenehmen von Stöckli, gewesenen Prädicanten zu Nöttingen, und über die Schmähungen, welche Hans Esther,gewesener Prädicant zu Messen, von der Canzcl herab sich hat zu Schulden kommen lassen. 1. Schließlich kommtMan darin überein, daß die Amtleute beider Stände ihre Amtsangehörigen wegen persönlicher Ansprache unddergleichen Fälle, wie es altes Herkommen sei, zum Recht anhalten und ihnen gutes Gericht halten sollen.