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April 1632.
S87.
Conferenz der IX katholischen Orte.
Lueern. 1«32, 3«. April.
Staatsarchiv Luc-rn. Absch. anno UM, Bd. XXII. M. 71.
Gesandte: Lncern. Atoriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Fleckenstcin,Ritter, Pannerherr; Jakob Vircher, Bauherr; Ludwig Meyer, alle des Raths. Uri. Heinrich ZumBrunnen, Ritter, Alt-Landammann; Sebastian Heinrich Trösch, Alt-Landammanu. Schwyz. SebastianAbyberg, Landammann; Martin Betschart, Seckelmeister. Unterw alden. Sebastian Wirtz, Landammann,von Obwalden; Johann Zclger, Landammann, von Nidwaldeu. Zug. Paulus Beugg, Statthalter;Caspar Blattmann, des Raths. Glarus. Fridolin Tschudi, Statthalter. Frciburg. Johann Danielvon Montenach, Ritter, des Raths. Solvthurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Hieronymus Walker,Bauherr. Appenzell-Jnuerrhoden. Jakob Wiser, Landammann und Pannerherr.
Lucern hat diese Zusammenkunft ausgeschrieben wegen der Fortschritte der schwedischen Macht inganz Deutschland und Schwaben. i». Es werden die Verhandlungen zu Weggis und die seither eingegangenenBerichte angehört und dann die Mittel berathen, durch welche man sich gegenüber der schwedischenInvasion sicher stellen könnte. Man ist der Ansicht, es ließe sich dem Uebel wohl begegnen, wenn manvon den evangelischen Städten nichts Widriges zu gewärtigen hätte und man ihnen trauen dürfte. — Eswird an Zürich geschrieben, beförderlich eine gemeineidgenössische Tagsatzung nach Baden zu berufen.Lucern und Schwyz sollen zwei kriegserfahrene Männer in den Thurgau abfertigen, um die Lage der Dingekennen zu lernen, die Pässe sicher zu stellen, die Unterthanen beider Religionen in guter Devotion zu erhaltenund, was vorfallen wird, bei Tag und Nacht zu melden. Die beiden Abgeordneten sollen sich zu Zürich beiBürgermeister und Rath ankündigen, damit ihnen daselbst ein dritter beigegeben werde. Diese Dispositionsoll möglichst ohne Geschrei geschehen. Sollte die Gefahr größer werden, so mögen die Abgeordneten jenach den Umständen verfahren. — Mit Befriedigung vernimmt man, was für Maßregeln Appenzell zubesserer Beschirmung des Nheinthals getroffen hat; man bittet dasselbe, in dieser Sorgfalt fortzufahren.Die übrigen daselbst regierenden Orte sollen sich der Wachsamkeit befleißen und sich gegen allfälligen Ueberfallgerüstet halten. Da ferner ein Angriff auf Constanz vielleicht auch vom thurgauischcn Boden aus zu be-ürchten ist, so wird vorläufig für gut erachtet, daß jedes Ort sich rüste, um im Nvthfall so schnell alsmöglich aufbrechen zu können; ans der Tagfatzung zu Baden soll dann jedes Ort über diesen Punkt sicheinläßlicher erklären. I». Durch zwei Schreiben werden der König von Frankreich und der Herzog vonSavoyen um getreues Aufsehen gebeten, v. Der Nuntius theilt in gemeinsamer Session mit, daßder Papst sich bemühe, den Kaiser und die übrigen katholischen Potentaten zu vereinigen. Man vernimmtdieß mit Wohlgefallen und läßt ihm durch einen Ausschuß freundlich danken. Lucern soll gelegentlich denNuntius wegen seines rühmlichen Verhaltens bei dem Papste empfehlen. «R. Oberst König hat für denKaiser die Bewilligung zur Werbung eines Regiments zu Fuß aus den katholischen Orten verlangt. — Aufdieses Begehren soll unvorgreiflich geantwortet werden. < » Etliche Schreiben des .Kaisers und des ErzherzogsLeopold an die XIII Orte, sowie der Verweis des schwedischen Gesandten wegen der zu Baden formiertenAntwort werden dem Abschiede einverleibt, um auf nächster allgemeiner Tagsatzung verhandelt zu werden.