April 1632.
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rich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammaim und.Panncr-berr; Johann Sebastian Abhbcrg, Alt-Landammann; Viartin Betschart, Seckelmeister nnd Landsfähnrich.Unter Wa ld cn. Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lnssi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Jakob Boßhard,des Raths.
In Folge der immer bedenklicher werdenden Lage des Vaterlandes wegen des Krieges im römischenReiche und in Folge der Eröffnungen, welche Johann Rudolf Reding, Abgeordneter des Bischofs vonConstanz, zu Lucern gemacht hat, und eines Schreibens von Zürich ist diese Cvnferenz zusammcnberufenworden, z». Landvogt Reding theilt im Auftrag des Bischofs mit, er habe erfahren, der schwedische Gesandtehabe jüngst das zu Baden beschlossene Antwortschreiben uneröffnet zurückgegeben und den vier evangelischenStädten gegenüber zu Aarau sich verlauten lassen, daß der König mit den katholischen Orten nicht weiterverhandeln werde; die evangelischen »wehten ihm einen sicheren Ort in der Eidgenossenschaft anweisen,dessen er sich seiner Gelegenheit und Nothdnrft nach bedienen könne. Die Orte möchten auch gleich andernStänden für die Erhaltung der Armee contribuieren; sollten sie sich dessen weigern, so würde er etwas vor-nehmen, was niemand angenehm wäre. — Die Gesandten schließen daraus, daß die katholischen Orte nichtwenig Ursache haben, den evangelischen nicht allzuweit zu trauen und sich zu ihrer eigenen Wohlfahrt wohlumzusehen und auf Mittel zu sinnen, den vier Städten „diese unguten Handlungen abznrathcn". DemLandvogt Reding wird die Mittheilung verdankt, k. Hauptmann, Bürgermeister und Rath zu Constanzhaben den Landvogt Escher im Thurgan durch ein Schreiben ersucht, dafür zu sorgen, daß der Paß amRhein wohl verwahrt »verde. Man ersucht Zürich, dem Landvogt zu schreiben, er solle ferner Wacheaufstellen und auf die Pässe ein wachsames Auge haben, damit alles Ungemach möglichst verhütetWerde. Und da zu besorgen ist, daß das durch das Vorrücken der Schweden sich nähernde Ungewitter sichauf die Eidgenossenschaft entleeren könnte, so wird für gut erachtet, Zürich um die Ausschreibung einer all-gemeinen Tagsatzung zu ersuchen nnd im Namen der übrigen regierenden Orte zwei kriegserfahrene Herrenw den Thurgan zu schicken, welche die Lage der Dinge untersuchen, den Katholischen tröstlich zusprechen unddie Evangelischen beschwichtigen sollen. Da aber Lucern auf nächsten Donnerstag eine Zusammenkunft derneun katholischen Orte angesetzt hat, so werden die Resolutionen bis zu dieser Zusammenkunft eingestellt. —Die übrigen angehörten Schreiben stellt man in Abschrift den Obrigkeiten zu. damit dieselben ihre Gesand-ten darüber instruieren können. «. Man hat gern vernommen, daß Statthalter und Rath zu Solothurndie als Sätze in dem Streite mit Zürich gewünschten zwei Herren zur Annahme disponiert haben. Lucernwird ersucht, schriftlich zu danken, wie dieß gegenüber Freibnrg mich geschehen ist.
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Cvnferenz der beiden die Vogtei Grandson regierenden Orte Bern und Freiburg.
An der Sense. 1«3S, 2«. April.
KantonSarchiv Freiburg. Jnstruction-nbuch Bd. >27.
Gesandte: Bern. Marquard Zehcnder; Hans Rudolf Dubi. Freiburg. Jost Brünisholz, Zeugherr;Peter Lanther, Martin Techtermann, Venner.
Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:
V-gtci Grandson. Art. 264.
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