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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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673
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Marz 163?. 673

Wasserfarben angestrichenen Mantels der inonstrosischen Erbeinigung, und unter dem Schein, daß man nichtwissen möge, ob etwas anderen älteren Püntnußen Präjudicierliches gesucht worden, so liederlich und ver-kleinerlich aus- und in den Wind zuschlagen, darüber mag der Concipist mit seinen Vorconcipienten oderDictanten und Diktatoren sich vereinigen, und können sie hernach erfahren, wie gar wol sie es getroffen,und was die Lebendigen und Nachkommen, deren er im Schreiben gedenket^ ihnen für Dank wissen werden,daß sie der allgemeinen und ihrer Particularfrcyhcit Interesse so wol gewußt hinter sich war zu nehmen.

Und derowcgen nun so thu ich solchen Brief in der Gestalt, wie er mir zugefertiget worden, hiemitwiederumb überreichen, damit er den Concipienten wieder eingeliefert werden möge zu ihrer Nachricht, daßman keiner Antwort von ihnen weiter erwärtig, und daß all dasjenige, so von mir proponiert worden, nichtfür sie, sondern für die einig und allein gehöre, welche die allgemeine Libertct von Herzen jederzeit geliebetund noch lieben, und ihre eigene von allen Personalpensionen bcfrcyet, ungefesselt und unbefleckt bishcro

behalten und erhalten haben

5k. M. gibt auch den evangelischen Orten für sich sclbsten zu bedenken anhcimb, welcher Gstalt bcyder Occasion des florierenden Glücks der Oesterreich«:' ihre Benachbarten nicht allein, sondern auch ihreBunts-oder Eidsvcrwandte, die doch mit ihm Glieder eines Leibs sein sollen, ihre böße und giftige Consilia Widersie gerichtet, und nur der Zeit zum Abdrucken oder Vollnfüren mit großer Ungedult erwartet, auch wie die-selbigen albereit über sie mit Worten gcfrolocket und triumphieret, und zweiflet gantz nicht, sie werden solcheswol betrachten und beherzigen und dancbent und zugleich mit erwägen, daß nach Anleitung aller thcils offenbahr, thcils im geheimb cinkommenden Relationen der Feind seine blutdürstige und tyrannische IntentionenWider zu ergänzen, vortzusctzen und mit Zuziehung aller derjenigen, die sich päpstlichen Namens und Mal-zeichens rümcn, zu volfürcn, alle noch bishar Hinterhalten« Extrcma hcrfttr zu suchen und umb alles, was sichEvangelisch nennen mag, zu untcrtrucken, zu vertilgen und uszurotten, seine äußerste Kräfte anspannen thut.Es ist S. K. M. auch in den Gedanken, es könne den evangelischen Orten nicht verborgen syn, wie nun-mehr das evangelische Wesen durch die göttliche Gnad undZuthttyung S. K.M. Rath, Macht, Hilf und glück-liche Succeß mechtig restauriert und in einem solchen guten Zustand sich befinde, daß, wenn man nicht nach-leßiger, verzagter und mutwilliger Weise das Werk verlassen und demselben ungebürlich sich entziehen will,die entliche Eluctation aus allen Aengstcn, Pressure» und Forchtcn sammt dem Triumph und Dominationüber die Widcrwcrtigen vermittelst göttlicher Hüls nicht crmangeln noch ausbleiben könne.

Und derowcgen nun so ermant dieselbige S. K. M. gantz gnedigst und trüwlich, sie wollen solches alleswol in Acht nemmcn, ihren falschen Brüdercn nit zu viel zutruwcn, auf ihr Wesen gute Achtung haben undvon ihnen durch spitzfündige Scheingründc sich nicht verleiten noch vom rechten Weg abfürcn lassen, ihre Nach-baren und ihre eigene höchst periclitierende Wolfahrt bedenken bei gcgcnwertiger Beschaffenheit, da die Sacheaufs Höchste gestiegen und nunmehr, cks «ummn i-m der Streit am heftigistcn ist, des allgemeinen Wesensmit der That und nicht mit Worten oder Wünschen allein trüwlich und fleißig ssichs annemmen, und S.K.M.mit Volk, Gelt und allen andern nötigen Bezeigungen nach Inhalt der von mir eingegebenen Punkten underdie Arm greifen und assistieren.

Wobei sie dann nicht undcrlassen werden zu bedenken, daß kein Fundament so stark und mechtig sey,als einig allein dasjenige, so auf der Religion wie das gegcnwertige Werk bestehet; daß dagegen keineRation oder Exception, die sei glich uff was für Prätext es wolle, gegrünt, nicht bestehen mag; daß einjeder schuldig sei auf den Fahl das Seinige, ja das Eußerste, auch mit Darsezung seines Leibs, Guts undBluts dabey zu thun; daß darwidcr kein Püntnus oder Vereinigung, die seien gleich vcrclausuliert, wie siewollen, angezogen oder dem präjudicierlich vorgezogen werden kann; daß kein älter, beständiger oder kreftiger

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