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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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November 1631.

sich mit nothwendiger Hülfe also gefaßt zu machen, daß man sich bei vorfallenden Widerwärtigkeiten wohlzu getrösten habe. In Beziehung auf die streitige Judicatur in Neligionssachen möchten ihm die drei Städteden Blinden und dem Landfrieden gemäß zun: eidgenössischen Recht verhelfen und über dieses alles ihr Gut-achten abgeben. Bern erklärt in Beziehung auf dieEinnehmung des Possesscs", es sei, obgleich dadurcheine gewisse Alteratioi: eintrete, doch noch viel bedenklicher, die Sache anstehen zu lassei:, weil dnrch solcheDilationen die Erkanntniß von Frauenfeld gleichsam beitätigt und der Weg gebahnt werde, Zürich unver-merkt aus seinem Posscß zu verdrängen; besser sei es, den Besitz nach und nach wieder anzutreten. Baselund Schaffhanscn sind der Ansicht, wegen der Alteration, die auch bei den übrigen unparteiische!: Ortenverursacht werden möchte, desgleichen wegen der Angelegenheiten, die dei: Unterthancn daraus erwachsen könnten,sei es besser, bis zu bevorstehender eidgenössischer Tagleistung innezuhalten und die Güte oder das Rechtwaltei: zu lassen. Die Abberufung der Prädicanten könnte Basel und Bern, als unparteiische!: Orten, leichtzun: Unglimpf ausgedeutet werde,:. Wolle man aber besagten Posseß wieder anheben und cvntinuieren, sokönnten sie auch nicht dawider sein. Was aber die Judicatur in Neligionssachen betrifft, so wird allgc-gemcin gut gefunden, diesen Punkt als den vornehmsten, wie es auch mit den Matrimonial- und Collatnrsachenergehe,: möge, nicht fahren zu lassen. Deßhalb und damit man Zürich zum Recht verhelfen könne, wird diebeförderliche Ausschreibung einer eidgenössischen Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten für nothwendigerachtet und dieselbe auf den 29. November a. St. nach Baden angesetzt. Die Ausschreibung derselben über-nimmt Bern; dei: Anwesenden soll dieser Abschied als Ausschreibe,: diene,:. K». Es wird abermals dieSteuer zur Sprache gebracht, welche die Evangelischen zu Lyon für ihren neuen Kirchenbau begehren. Weilnicht alle Gesandten dafür instruiert siud, wird der Anzug in den Abschied genommen. «. Aus gleicherUrsache wird das Jntercessionsbegehren von Genf wegen derTruchsäßischen Arresthandlung" in den Ab-schied genommen. «I. Die Abgesandten der III Blinde begehren, 1) die Bewilligung, in den: Gebiet dervier Städte eine Anzahl Kriegsvolk zu werben zu Vervollständigung des zur Defension ihrer Lande undPässe beabsichtigten Ausbruchs von 3000 Mann; 2) die Erneuerung und Bestätigung der Bünde; 3) dieRecuperation des Veltlins; 4) ein Danksagungs- und Jntcrcessionsschreiben an den König von Frankreich.Es wird ihnen geantwortet, weil die III Bünde wegen dieser vier Punkte auch zu den katholischen OrtenGesandte geschickt hätten, man aber noch nicht wisse, wessen sich dieselben entschlossen haben; weil ferner aufden 29. November eine Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten nach Baden angesetzt sei, so finde manes passend, daß diese Punkte auch auf der genannten Tagsatzung berathen werden, da ein gemeinsamer Ent-schluß den Bünden bei Freunden und Feinden ersprießlicher sein werde, als wenn ein solcher von jeder derbeiden Religionen besonders gefaßt werde. Die Bünde dürften erwarten, daß die evangelischen Städte undOrte wie bisher für sie ihr Möglichstes thun werden. Bei dieser Gelegenheit zeigen Zürich und Bern an,ihre Herren und Obern hätten in den letztverflossene,: Jahren mit Bedauern erfahren, daß ihren: Kriegsvolk,welches zu ihren Freunden und Verbündeten ziehen wollte, nicht nur der Paß durch die bündnerischen Landenicht gestattet worden sei, sondern daß man auch die kraft des Bundes zu Erläuterung dieser Sache bezeichneteMalstatt nicht habe besuchen wolle». Zürich und Bern erwarten, daß dergleichen nicht mehr geschehe, unddaß die Bünde darüber eine runde cid- und bundesgenössische Erklärung abgeben. Aus den genanntenTag sollen die Bünde ihre Gesandten sowohl wegen ihrer eigenen Angelegenheiten, als in Bezug auf denSpan zwischen Zürich und den fünf katholischen Orten instruieren und diesen Abschied als Ausschreibenbetrachten.