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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Decembcr 1631.

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S7N

Conferenz der V katholischen Orte.

Weggis. 1K3t, 3. December.

Staatsarchiv Luccr». Al'Ich. da anno IWN Bd. XXI. rol. LZ?.

61esandte: Luc er». Mvriz Au der Ailmeud, Alt-Schultheiß uud Stadtvcnncr; Heinrich Fleckenstcin,Nitter, Pannerherr. 11 ri. Karl Emanucl von Roll, Ritter, Landammaun uud Pauucrherr; Johauu Konradvon Beroldiugcu, Ritter, Alt-Laudaiuiuauu uud Landshanptmann. Schivyz. Heinrich Rcdiug, Nitter, Alt-Landammann uud Pauucrherr; Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Bctschart, Seckeliueister.Bnterwa lden. Wolfgaug Stockmauu, Ritter, Laudaimuauu, von Obwaldcn; Kaspar Leu, Ritter, Land-wumann, von Nidwaldcu. Zug. Beat Jakob Zurlaubeu, Niklaus Jteu, Seckeliueister, beide des Raths.

Diese Zusanuueukuuft ist uüt Rücksicht auf die bevorstehende Tagsatzung zu Baden ausgeschrieben worden.

Es wird zuerst ein Credeuzschreibeu des Königs von Frankreich für den Freiherr» von Rortü verlesen,dergleichen ein Schreiben des Herrn von Molloudiu. Dieselben beziehen sich allein ans die bündncrischeAngelegenheit und ermahnen zu getreuer Mitwirkung, damit das eidgenössische Corpus.wieder ergänzt werde.Da die III Bünde sich auch an Zürich gewendet haben, dieses aber den Entscheid an eine allgemeine Tag-satzung gewiesen hat, so sei daraus zu schließen, daß es und die evangelischen Orte ihr Ansehen ohne dasder katholischen Orte für zu schwach halten, und daß, wenn die katholischen Orte den III Bünden auf derallgemeinen Tagsatzung eine günstige Antwort geben, dieß eine gewisse Facilität in dem Matrimonial- undCollaturstreit herbeiführen könnte. Alan entschließt sich daher, auf jener Tagsatznng den III Bünden einesrenndlichc Antwort zu geben; jedoch wird beigefügt, daß man sich nicht zu weit einlassen solle, weil esüieinattden entgehe, daß sie keine Subtilitäten und Arglist sparen. Man vereinigt sich nun über Folgendes:1) Dem außerordentlichen Ambassador des Königs von Frankreich, Herrn von Rortö, soll zu Baden AudienzAtheist werden. Die Verhandlung wegen der Consistvrial- und Collatursachen soll daselbst den Vorranghaben; die Gesandten sollen unzertrennlicher Einigkeit sich befleißen, auch die Städte Frcibnrg und Solothurnangesprochen werden, sich dieses Geschäftes nachdrücklich anzunehmen, damit man einmal mit Zürich zur RuheWinnie. Da ans geschehene Insinuation auch die Gesandten des Bischofs von Cvnstanz und des Abtes vonSt. Gallen erscheinen werden, so hofft man um so eher auf einen gütlichen Entscheid, zumal wenn Zürichden Landfrieden und die Verträge zu halten begehrt. Die wohlhcrgebrachte Jndieatnr und das Mehr derStimmen wird man nicht antasten lassen. Sollten sich ohne Nachtheil des zu Franenfeld gesprochenen Ur-theils und mit Einwilligung der bischöflichen und äbtischen Gesandten Nüttel zur Beilegung finden, so wirdN'an die Einwilligung dazu nicht versagen. Wenn aber unannehmbare Vcrnnttlnngsvorschläge gemacht werden,so wird man die übrigen katholischen Orte um Vermittlung ansuchen. 2) Dem Herrn von Nvrtö und denHl Bünden soll auf ihre Prvpvsitioncn geantwortet werden. Den Bünden insbesondere kann man erklären,'uan werde das Bündniß getreulich halten, getreues Aufsehen sich zur Pflicht machen und ihnen mit Schreibenund Abschicknng von Boten zur Abwehrnng von Ungemach verhelfen. Den .König von Frankreich zu demEvoperationswerk zu bewegen, findet man überflüssig, da derselbe seine Wohlgewogenheit durch Schreiben unddurch Absendnng eines außerordentlichen Ambassadors gezeigt habe. Die begehrte Volkswcrbnng sei mit denbestehenden Landsatzungen im Widerspruch, die Erneuerung des Bündnisses nnnöthig, da man dasselbe auchkünftig zu halten gesonnen sei. Sollte noch Anderes zur Sprache gebrach? werden, als im Bündniß enthalten