November 1631
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Rath der fünf Orte gehört haben. Ferner wird anch ein Schreiben des französischen Ambassadors in denBünden, des Herrn du Land« verlesen, welches das Begehren der bündnerischen Abgeordneten unterstützt.Da die Orte aber vorher darüber nicht informiert worden sind, also auch nicht haben instruieren können,so können die Gesandten keinen Entschluß fassen. Es wird deßhalb den bündnerischen Gesandten ein SchreibenZugestellt, des Inhalts, man werde sich gegen die IIb Bünde jeder Zeit bundcSgenössisch erweisen. Vordieser Conferenz hätte man über die Angelegenheit informiert werden sollen, damit die Herren und Obernihnen Instruction hätten geben können. Die Sache müsse wegen ihrer Wichtigkeit an die Obrigkeiten ge-bracht werden, welche sich beförderlichst erklären würden. I». Lucern wird eine Conferenz der sieben katho-lischen Orte ausschreiben, damit sowohl obige Angelegenheit, als die Bundeserncuerung mit dein Bischofvon Basel und die thurganischen Streitsachen behandelt werden können; zu derselben sollen Freiburg undSolvthurn, deßgleichen die Abgeordneten des Bischofs von Constanz und des Abtes von St. Gallen anchberufen werden. Lucern hat den beiden Städten über die angedeuteten drei Punkte hinlängliche KcnntnißZu geben. «. Die Bundeserneuerung mit dem Bischof von Basel soll in jedem Ort vor den höchsten Gewaltgebracht werden, damit man sich auf erster Tagsatzung darüber erklären kann. Luccrn wird Freiburg undSolothurn davon auch benachrichtigen. «I. Von dem Nuntius ist eiu päpstliches Breve mitgctheilt worden, worinder italienische Friede angekündigt und der päpstliche Trost anerboten wird. — Man läßr ihm durch einenAusschuß danken und ihn bitten, wegen verschiedener Sachen, deren sich jeder Gesandte erinnern wird, umVerwendung bei dem Papste nachzusuchen, v. Den Obersten und Hauptleuten der beiden Regimenter, diem spanischen Diensten gewesen sind, wird ein Fürschrciben an den Herzog von Feria bewilligt.
S7S.
Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. t«3I, 21. u. 22. November (11. und 12. a. K.)
St.,a«Sarchiv Ziirich. »est. XII. HZ. tn>. IZ5.
Gesandte: Zürich. Heinrich Vräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern.Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischherz, Venner. Basel. Hans RudolfFäsch, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Weitstem, Zeugherr und des Raths. Schaffhausen. RochusBoßweiler, Bürgermeister; Hans Jmthurn, Seckelmeister.
». Zürich eröffnet in Beziehung auf seinen noch schwebenden Span mit den fünf katholischen Orten,der letzte Abschied von Baden sei von den fünf katholischen Orten so wenig beachtet worden, daß man in deindamals bestimmten, nunmehr verflossenen Termin der drei Monate zu dem „veranlaßten" Recht nicht habegelangen können. Weitere Geduld bringe nur Nachtheil und verdränge es allmählig aus seinein Besitze.Es sei deßhalb entschlossen, die Jndicatur in Ehesachen durch sein Consistorinm, wozu viele ehrliche Unter-thanen ein besonderes Verlangen tragen, ferner auszuüben. Wenn es Bern und Basel gefalle, ihre interims-iveise ins Rheinthal verordneten Prädicanten wieder abzurufen, so werde Zürich auf Anhalten der Rhein-thaler altem Herkommen gemäß andere und „beständige" Prädicanten dahin verordnen. Von dem Bischof vonConstanz sei hiebei wohl keine Einsprache zu besorgen, da derselbe bisher noch keine evangelischen Parteienciticrt habe; dagegen würden sich der Abt von St. Gallen und die fünf Orte ohne Zweifel widersetzen unddie Unterthanen strafen wollen. Zürich bitte darum die drei Städte, getreues Aufsehen zu haben und