September 1631.
657
darüber unverzüglich Zürich mittheilen, damit das Schreiben daselbst allsgefertigt werden könne. In demSchreiben an diese Unterthanen heißt, es, daß die fünf katholischen Orte ihnen eröffnet haben, daß sieVorhabens seien, ungewöhnliche allgemeine Musterungen zu veranstalten, und das Begehren an sie gestellthaben, Kriegsausschüsse zu ernennen, deren sich die' katholischen Orte, im Falle es zu Thätlichkeiten kommensollte, bedienen könnten. Die uninteressierten Orte fordern die Gemeinden der vier ennctbirgischen Vogteienauf, den Gehorsam gegen sie, die mitregierenden Orte, nicht außer Acht zu lassen und sich in dieser Sachestill und ruhig zu verhalten und nichts zu unternehmen, was den evangelischen Orten zum Nachtheil gereichenkönnte. Schließlich ersucht Zürich die übrigen Orte, ihnen dieses Geschäft fürderhin angelegen sein zu lassenund sich besonders auch für den Fall gefaßt zu »lachen, wenn es zu Thätlichkeiten kommen sollte. Z». Wasfür eiil Anzug wegen einer Steuer für etliche aus der Pfalz Vertriebeile, deßgleichen wegeil des neuen Kirchen-baues zu Lyon gemacht worden ist, wird jeder Gesandte zu berichten wissen. «. Etliche Hauptleute von Zürich,Bern und Basel, welche dein König von Frankreich im jüngsten piemontesischen Kriege gedient habeil, beklageilsich, daß sie übel gehalten und schlecht bezahlt worden seien. Alis ferneres Anhalten der Interessierten will mandessen eingedenk sein, sobald ein französischer Ambassadvr ins Land kommen werde, weil nicht zu hoffen sei,daß bei dernialiger Bewandtnis; der Sachen durch Schreiben, die man sonst zu ertheilen nicht ungcneigt ge-wesen wäre, viel ausgerichtet werden könnte.
5«Z>.
Conferenz von Bern, Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhauseu.Solothurn. 1V3l,19. September (9 a K)
Ka»to»Sarchiv SchaMnusc».
Gesandte: Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Johann Frischhcrz, Vennerund des Raths. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Oberstzunftnieistcr; Johann Rudolf Wettstein, Zeugherr.Freiburg. Johann Reiff, Schultheiß; sPeterj Heinricher, Seckelmeister und des Raths. Solothurn. Johannvon Noll, Ritter, Schultheiß; Wernher Vrunncr, Venner; Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner,Stadtschrciber, alle des Raths. Schaffhausen. Johann Jmthurn, Seckelmeister und des Raths.
(S. u. Thurgau.) I». (S. u. Nheinthal.) «. (S. u. Bellenz w.) «I. (S. u. Lanis.) v. Frci-burg hat dem von Bern, Freiburg und Solothurn angenommeneil Münzabschicd zuwider, der da bestimmt,daß jedes Ort, welches münzen wolle, nicht mehr als 6066 Sonneilkronen vermünzen lassen solle, eine großeZahl Batzen geprägt, und es soll daselbst ein Beschluß gefaßt worden sein, auch künftig münzen zukassen. Sollte Freiburg davon nicht abstehen, so wird Bern, obgleich ungern, die freiburgischen Batzeil ver-rufen. — Die Gesandteil Freiburgs nehmen dieß in den Abschied.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenhcitcn:
Pandgrnfschaft Thnrgnu. n Art. 204. Matrimonial- und Collaturstrcit.
Laiidliogtci Rheintlial. I». Art. 79. Anstände mit dem Abt von St. Gallen.
^ltiidbogtei LllUis. «it. Art. 229. Kriegswesen.
:c. «. Art. 634.
33