656 - September 1631.
Altstätten und Bernang verordnet hat, nicht zugelassen. Auch sind an die cnnetbirgischen gemeinen Unter-thanen im Namen der gcsammten katholischen Orte Zumuthnngen gemacht ivordcn für den Fall, das? es zuTätlichkeiten kommen sollte. Um solcher Ursachen willen ist diese Zusammenkunft angesetzt worden. !». Züricheröffnet, daß es nicht gesonnen sei, von seiner früher auf gemeinen Tagleistungen und unlängst in einemSchreiben (dat. 12. August) gethaueu Erklärung und von dem begehrten eidgenössischen Recht zu weichen.Von den fünf katholischen Orten werde vermittelst der Beanspruchung der Judicatur gegenüber den Untcr-thanen, welche sie mit Zürich und den übrigen evangelischen Orten gemein haben, eben dasselbe angestrebt,was gegen die Evangelischen in Deutschland in Neligionssachen und sonst mit offener Gewalt geübt undunternommen werde. Weil nicht zu hoffen sei, daß die fünf Orte sich zu der Billigkeit bequemen werden,so bitte Zürich ganz ernstlich um Rath und Hülfe, damit ihm entweder zum Recht verhvlfeu und die Gegen-partei zu Haltung desselben vermocht werde, oder daß es bei dem Landfrieden, dem alten Posseß und Her-kommen geschirmt und die Unterchanen ihrer Drangsale nunmehr auch entledigt werden. Die beiden insNheinthal geschickten Prädicanten möchte man entweder „auf Recht" predigen heißen oder durch eine in Solo-thurn abzuhaltende Zusammenkunft der fünf unparteiischen Orte dahin wirken, daß ihnen solches zugelassenwerde. Es dürfte auch am Platze sein, an die ennetbirgischen Gemeinden ein Schreiben abgehen zu lassen,daß dieselben für den Fall, daß es wegen dieser Sache zu Tätlichkeiten kommen sollte, sich zu erklären haben,ob und wie sie gesinnt seien, Zürich bei seiner gerechten Sache zu schirmen. Wenn das eine oder andereOrt in dieser Sache noch etwas Bedenken haben sollte, sei Zürich bereit, allen gebührenden Bescheid und alleuothwendige fernere Information zu geben. Hierauf wird ein Schreiben verlesen, welches die beiden insNheinthal verordneten Prädicanten an die Gesandten geschickt haben, sammt einer von den Nheiuthalernselbst überschickten Supplicatiou, daß man ihnen zu ihrem Rechte, selbst einen Pfarrer zu wählen, verhelfenmöchte; dergleichen ein Schreiben an die Gesandten Berns vom Prädicanten Forer, der da berichtet, daßder Landvogt in Folge eines Schreibens von Lucern ihm geboten habe, sich der Canzel noch ferner zu müßigen.Um den Abschied von Baden einmal in Kraft treten zu lassen und Zürich zum Recht zu verhelfen, wird keinbequemeres Mittel gefunden als eine Zusammenkunft der unparteiischen Orte, dießmal, um dieselbe zu be-schleunigen, mit Weglassung der zugewandten Orte. Diese Zusammenkunft wird auf Donnerstag den18. September n. K. nach Solothurn angesetzt. Alan will alsdann Freiburg und Svlothurn mit allem Nach-druck zu bestimmen suchen, zu der Durchführung des Abschieds von Baden behülflich zu sein, welchen sie selbstauch gemacht uud gutgeheißen haben. Dergleichen wird man auch durch das Zuthun Aller es dahin zubringen suchen, daß die vacanten Prädieaturen bis zu Austrag der Sache einstweilen versehen werden.,Zürich wird Freiburg und Solothurn die Antwort, welche es den evangelischen uninteressierten Orten aufdie Erklärung der fünf Orte hin abgegeben hat, schriftlich zukommen lasse», damit dieselben ihre Gesandtenauf die besagte Conferenz desto besser instruieren können. Sollte die Zusammenkunft zu Solothurn ohneErfolg sein, so werden die Gesandten der evangelischen Orte alsdann wegen der Ausschreibung einer allge-meinen Tagleistung nach Baden zu Rathe gehen oder auch sich entweder zu einem Schreiben oder zur Ab-ordnung einer Votschaft in die fünf Orte entschließen, um dieselben von ihrer gefaßten Resolution abzubringen.Inzwischen läßt man auch an die beiden in das Nheinthal geschickten Prädicanten ein Schreiben abgehen,in welchem sie zur Geduld ermahnt werden und im Nheinthal zu bleiben und die evangelischen Unterthanenebenfalls zur Geduld zu ermahnen. Deßgleichen wird ein Schreiben an die ennetbirgischen Unterthanenentworfen. Basel, deßwegen nicht instruiert, nimmt das Schreiben in den Abschied. Es soll seine Meinung