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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1631.

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und verabreden sich, dieselben zu besichtigen und zu confrontieren. Jedes Ort wird seine Fußposteu revidierenund das Mangelnde ersetzen. Pflegt ein Ort eigene Merk- vder Wahrzeichen (Stürmen mit Glocken, Schießenoder Feucrsignale) seinen Unterthanen gegenüber zu brauchen, so läßt man es bei denselben verbleiben.Lucern soll sich mit den vier zunächst gelegenen Orten über ein Signal zum Aufbruch vergleichen, das vomRigi aus des Tags durch Nauch, des Nachts durch ein Feuer zum Aufbruch malmen soll. Der Gesandtedes Abtes von Lt. Gallen läßt sich vernehmen, daß man wohl dermalen nicht bestimmen werde, was fürcuie Macht man aufstellen wolle. Zwar rede man viel davon, was für eine ansehnliche Macht Zürich insFeld stellen wolle, allein er schenke dem Gerede nicht vollen Glauben; dennoch aber werde der Fürst einebenannte" Mannschaft aus seinen Unterthanen ausziehen lassen und das Nöthigc anordnen, so daß auf dasgeringste feindliche Anzeichen von Seite Zürichs keine Saumseligkeit eintreten werde. Sollte Zürichs Machtbeim Ausbruch des Krieges den Landen des Fttrstabtes sich nähern und ihm die Pässe sperren, so könnte erseine Lande nicht entblößen; sollte sie sich aber gegen die fünf katholischen Orte wenden, so werde er den-selben nach Vermögen treulich Beistand leisten. Endlich soll ein jedes Ort seinen Unterthanen freundlichZusprechen und sie ermuthigen, und jedes für sich selbst Vorsorge treffen, sich auf die übrigen nicht allzuvielbcrlassen und bei einbrechender Gefahr sofort das nüchstgelegene Ort mahnen.

Alsdann wird berathcn, wie die Vogteien zu schützen seien. Da der Thurgau und dessen Gotteshäuserber Gefahr und der Plünderung von Seite Zürichs besonders ausgesetzt, auch die von der neuen Religionun Zahl den Katholiken überlegen sind, wodurch die Gefahr noch größer wird, so erachtet man als die besteVorsichtsmaßregel, daß Landammann von Noll und Oberst von Beroldingen, beide Gerichlsherren im Thurgau,sich zu den katholischen Gcrichtsherrcn daselbst verfügen, um dieselben von den gefaßten Beschlüssen in Kennt-uiß zu setzen, zugleich auch den Gotteshäusern zu rathen, ihre Sachen in Sicherheit zu bringen. Für diep-reien Aemter werden drei Alarmplätze bezeichnet, Wohlen, Muri, Mehenberg, und vier Anführer für uöthigdachtet. Als den einen bezeichnet man den jetzt regierenden Landvogt, für die andern drei Stellen hat manbie Commenthnre von Hoheurain, Hitzkirch und Lcuggern im Ange. Oberst Flcckeustein und LandammannLussi werden beauftragt, sie dafür anzusprechen und auch nach Muri zu gehen und das Gotteshaus zu er-mahnen, seine geheimen Sachen Und die Vvrräthe an Wein und Getreide in Sicherheit zu bringeil. Einenähnlichen Rath läßt man auch der Commeuthnrei Leuggern geben. Der Stadt Badeil wird ans ihr Begehrengestattet, 200 bis 300 Mann aus der Grafschaft in ihre Mauern zu legeil, über welche Lncern einen kriegs-erfahrenen Mann setzen wird. Bremgarten wird ebenfalls vergünstigt, die Mannschaft ans seinen Gerichtenrn die Stadt zu ziehen. Lncern wird gebeten, nach seinem Gutdünken Anstalten zur Sicherstellung vonMellingen zu treffen. Für Nappcrswhl trägt man besondere Sorge und findet für nöthig, sich für dasselbegefaßt und gerüstet zu halten, damit man es nicht in Folge zu langen Zusehens verliere. Schwyz wirdersucht, für dasselbe zu sorgen und etilen Hanptinann aufzustellen. Ziehen die Zürcher gegen Cappel, so sollendw Orte ihnen ungesäumt folgeil und sie nicht mehr an Zug kommen lassen. Ferner soll man darauf bedachtsrül, die von Bern rmd Basel in ihrem eigenen Lande zu beschäftigeil; diese Aufgabe wird den StädtenÄreiburg, Svlothurn und dem Wallis zugedacht; auch vom Hause Burgund erwartet man Dienste. LucernMird endlich ersucht, nachzuschlagen, wie man sich während der unruhigen Zeitläufe in Beziehung auf dasLünzen zu verhalten habe. Endlich soll in die ennetbirgischen Vogteien geschrieben werden, damit man wisse,Messeil man sich im Fäll der Roth von dorther zu versehen habe.