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August 1631.
Relation über die Vcrhandlungsgcgcnstände. Der Abschied selbst hat sich nicht vorgefunden.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangelcgenheitc»:
Vogtci Grandson. »> Art. 261. ,». Art. 262.
Konferenz aller katholischen Orte und des Abts von St. Gallen.
Lueern. 1K31, 11. bis 14. August.
TtaatSarchi»' Luccr». ea>s-l>. n« anna niZl. Bk. XXI. an. Mo. ziaiidcSarchl» Nidwaldc».
Gesandte: Luceru. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Ulrich Heinserlin, Statt-halter und Panncrherr; Heinrich Fleckenstcin, Ritter, Pannerherr; Jakob Bircher, Bauherr; Ludtvig Schu-tnacher, Seckelineister; Kaspar Atohr, alle des Raths. Uri. Karl Einanuel von Noll, Ritter, Landanunannund Panncrherr; Johann Konrad von Bervldingen, Ritter, Alt-Landanunann und Landshanptinann. Schwyz.Gilg Frischhcrz, Ritter, Landaininann und Landshauptinann; Heinrich Reding, Ztitter, Alt-Landanunann undPannerherr. Unterwalden. Wolfgang Stvckmann, Ritter, Landanunann, von Obwalden; Liaspar Leu,Ritter, Landanunann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landanunann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. PaulusVengg, Statthalter; Kaspar Blattnianu, des Raths. (Katholisch) Glarus. Friedrich Tschudi, Statthalter.Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. S o lo thur n. JohannDegcnscher, Seckelineisterund des Raths. Appenzell-Jnnerrhoden. Jakob Wiser, Landanunann und Pannerherr. Abt St.Gallen.Johann Rudolf Reding zu Glattburg, des Raths und Landvogt zu Lichtensteig.
i». (S. u. Thurgau.) 1». Walthart Schärer von Flüclen bittet um Schild und Fenster in seine neuerbaute Wirthschaft. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, v. Da die Zeitläufe sich gefährlichanlassen und leicht Unfriede und Unruhe im Vaterland entstehen könnten, so findet man für gut, sich darüberzu besprechen, was im Falle der Gefahr zu thun sein möchte, damit nicht die Gegner den katholischen Ortengegenüber im Vortheil seien. — Um die Unterthanen vor Neberfall, Drang und Gewalt zu schützen, solljedes Ort für sich selbst,, ohne eine Mahnung zu erwarten, fleißiges Aufsehen haben, wo es die Roth in seinenLanden, Gebieten und Herrschaften erheischt, und so weit sich eines jeven Bezirk erstreckt, und sich so vor-sehen, daß es auf die erste Mahnung aufbrechen kann. Die fünf Orte sollen, sobald Zürich oder einer seinerAdhärenten Unfriede ansagt oder zum Kriege gegen sie sich rüstet, ans die Mahnung eines Ortes, welcheses sei, mit offenen Feldzeichen und Pannern nach Art und Weise, wie es im letzten Cappelerkrieg geschehen ist,nach der Gegend aufbrechen, wo man des Feindes Macht am ehesten erwartet. (Katholisch) Glarus, Freiburg,Solothurn und Appenzell-Jnnerrhoden, welche geneigt sind, das besondere Einverständniß mit den fünf katholischenOrten getreulich zu halten, aber vorerst darauf bedacht sein müssen, ihre unkatholischen Mitlandleute undNachbarn in Ruhe zu halten, werden wohl daran thun, ihre eigenen Lande, Pässe und Herrschaften zu schützen,aber auch gebeten, auf die fünf katholischen Orte ein getreues Aufsehen zu haben und Wachsamkeit zu üben,damit sie einen plötzlichen Ueberfall abwehren können. Jedes Ort soll die ihm anbefohlenen Pässe gegen dieNachbarschaft und diejenigen, von denen man Schaden zu besorgen hat, bestens verwahren und, wenn nöthig,mit geheimen Wachen besetzen. Die Gesandten von Lucern, Freiburg und Solothurn erinnern an dasUebereinkommen, welches sie unter einander über die Wahrzeichen (Wortzeichen) heimlich gemacht haben