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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1631.

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Bern, Basel und Schaffhausen hatten wegen der rheinthalischen und thurgauischen Collatur- undMatrimonialstreitigkeiten an die fünf katholischen Orte geschrieben, daß man die Sachen bis zu gebührenderErörterung wieder in den alten Stand setzen und die Exemtion der Erkanntniß von Frauenfeld sistierenmöchte. Auf erfolgte abschlägige Antwort ist diese Confercnz angesetzt worden, um zu berathen, wie man sichin diesem weitausschenden Geschäft ferner verhalten wolle. ». Zürich erklärt, es sei zu Erhaltung des Friedensfür seinen Theil ganz geneigt, und ohne vorher eingeholten Rath seiner Eid- und Ncligionsgcnossen werde esin dein schwebenden Streite nichts vornehmen. Die Drangsale der Evangelischen im Thurgau und Rhein-thal in Folge der strengen Exemtion der Erkanntniß von Frauenfeld seien aber von der Art, daß dieselbenlänger nicht geduldet werden können. (Der Abgesandte von Appenzell bestätigt dieß mit Mehrerin und er-zählt, wie durch Nachgeben Alles ärger werde.) Mit dein Inhalt jener Erkanntniß begnüge man sich nichtmehr, sondern es verlaute bereits, daß die Collatur der evangelischen Pfarrpfründe zu Rheineck in: unternNheinthal, weil der Abt daran nichts zu prätendieren wisse, von den fünf Orten den Landvögtcn zugeeignetwerden solle. Aus allem gehe hervor, daß nichts Anderes als die Vernichtung der evangelischen Religionin diesen Vogteien, was auf diesem Weg unzweifelhaft in wenigen Jahren erfolgen würde, zuwider dem eid-genössischen Neligions- und Landfrieden gesucht werde. Dabei werde man alsdann nicht stehen bleiben,sondern die evangelische Religion bald da, bald dort unter allerlei Vorwänden zu unterdrücken suchen. Gegendie Evangelischen in Appenzell seien auch schon Drohungen gefallen. Zürich begehre deßhalb, daß die von ihmunlängst den drei Städten zugeschickte Rückantwort von denselben den fünf Orten, wie auch den Städten Frciburgund Svlothurn, überschickt werde, und daß die drei Städte Zürich zu seinem Recht und zu der Gebühr ver-helfen. Sic möchten auch ihre Meinung vertraulich eröffnen, ob nicht, wenn Alles nichts verfangen sollte,die Prädicauten zu Altstättcn und Bcruang dennoch aufgestellt und die chegerichtlichen Parteien aus dengemeinen Herrschaften wieder verhört werden sollten; ferner was jede Stadt und jedes Ort Zürich für Hülfeleisten wolle, falls es zu Thätlichkeiten kommen sollte, und ob es nicht erforderlich sei, dem König von Frank-reich deßwegcn zu schreiben. — Die Gesandten der drei Städte eröffnen, warum jüugst die Commuuicationder von Zürich ausgefertigten Antwort an die fünf katholischen Orte und Freiburg nicht stattgefunden habe,weil man der Ansicht sei, daß durch Schreiben nichts ausgerichtet, sondern nur mehr Bitterkeit erweckt werde,während durch eine mündliche Verhandlung mehr ausgerichtet werden könne. Man glaubt, „daß eine Wider-„lag den fünf Orten und der Stadt Freiburg beider Schreiben ihres inhaltenden Nngrundes wegen einmal erfor-derlich sein wolle," und faßt daher folgenden Entschluß: „Zürichs Widerantwort, so beide Schreiben zugleich„begreife, soll auseinander gezogen und auf jedes Schreiben eine besondere Widerlag formiert werden; der Stadt„Basel sollen beide sWiderlagens, Bern und Schaffhauscn nur die sünförtische zugeschickt werdenmit derCommunicativu ist bis auf eine Zusammenkunft der fünf iniparteiischen Städte innezuhalten. Bernist ersticht, diese Zusammenkunft so bald als möglich nach Svlothurn auszuschreiben und in der Ausschreibunganzudeuten, daß Zürich die Erkanntniß von Frauenfeld ebensowenig gutzuheißen gedenke, als die fünf Ortedavon abzustehen gesinnt seien. Bei der Zusammenkunft sollen die zwei Widerlegungsschrciben den übrigenbeiden Städten (Freiburg und Svlothurn) mitgetheilt und über die Commuuication derselben an die fünfOrte, oder was au dieselben sonst zum Nutzen der Sache geschrieben werden möchte, berathen werden. Wenndie Zusammenkunft zu Solothurn zu Stande kommen und man die Ausschreibung einer allgemeinen Tag-satzung in Berathung ziehen sollte, werden die Gesandten der drei Städte sich zu besprechen eingedenk sein,ob nicht auch die zugewandten Orte um gewisser zur Sprache gebrachten Ursachen willen dazu berufen werden