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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar 1631,

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Confercnz der katholischen Orte.

Lueern. 1831, 17. und 18. Februar.

Staatsarchiv Lnccr». «l lch. <Zo unna NAl, Ad, XXI, knl, Z5>,

Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Jakob Bircher, Bauherr; Kaspar Mohr,Jost Bircher, Ritter, alle des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Landammaun; Johann Konradvon Bervldiugen, Ritter, Alt-Landammaiin und Landshauptniaun; Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann.Schwhz. Gilg Frischherz, Ritter, Laiidammann und Landshauptmann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Land-ammann iind Pannerherr. Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landammann, von Obwalden; JohannesLussi, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Paiilus Bengg, Statthalter; Rudolf5kreuwel, des Raths. Glarus. Balthasar Gallati, Landammann. Frciburg. Johann Daniel vonAiontenach, Ritter, des Raths. Solothurn. Johann Dcgenschcr, Seckelmcister; Nictor Hafner, Stadt-schrciber, beide des Raths. Appenzell-Jnnerrhvden. Martin Guter, Landammann; Jakob Wiser, Alt-Landammann.

Nachdem seit letzter Tagsatzung zu Baden von Bern, Basel und Schaffhansen an Lucern Schreibenerlassen worden waren, in welchen die katholischen Stände dringend ersucht wurden, die Exemtion der Er-kanntniß von Frauenfeld zu sistieren, bis ein gütlicher Vergleich oder ein rechtlicher Spruch zu Stande ge-kommen sei, ist diese Confercnz zur Besprechung dieser Sache zusammenberufen worden. — Z». Der Au-ditor des apostolischen Nuntius übergibt ein Schreiben von dessen Hand und spricht die Hoffnungaus, daß nian in Bezug auf die Collatur- und chcgcrichtlichcn Sachen im Nheinthal und Thurgaubei dem gefaßten Beschluß beharren werde. — Die seit letzter Tagsatzung zu Baden an Lucern gelangtenSchreiben werden angehört, desgleichen der Bericht des Landammanns von Beroldingcn, der zu dem Bischofvon Constanz geschickt worden war, sowie die Schreiben von Bern, Basel und Schaffhauscn. Bern ist der-selben Ansicht wie Zürich, nämlich daß die fünf Orte die eine Partei bilden. Oberst von Beroldingcn berichtet,daß der Bischof mit der Resolution, betreffend die Matrimonialsachen zufrieden sei und, so Vielau ihm liege,daran festhalten wolle. Was aber die Aufforderung belange, daß er sich im Falle von Thätlichkeitcn nachkaiserlichem Volke umsehen mochte, so könne darüber nur der Herzog von Baiern verfügen; an diesenmöchten sich die fünf Orte wenden. — Freiburg und Solothurn erklären, daß sie mit dem Urtheil vonFrauenfeld einverstanden seien. — Alan ist einhellig der Ansicht, daß es bei dein ergangenen Urtheil zu ver-bleiben habe, und daß die fünf Orte dabei geschlitzt werden sollen. Man hofft, daß das an Bern, Basel undSchaffhauscn erlassene Antwortschreiben guten Erfolg haben werde, und ist entschlossen, bei jener Erkanntnißum so fester zu bleiben, da seit der letzten Taglcistung zu Baden Zürich wieder eine Partei aus dein Thurgaubor sein Ehegericht beschiedcn hat. Was die mehrmals eingewendete „Ncbereilung der Nnterthanen in denRechten" betrifft, so haben die ans dein Nheinthal zu Frauenfeld auf geschehene Anfrage erklärt, daß sie mitdem Abt nicht rechten, noch etwas wider ihn prätendieren wollen. Der Zumuthung Zürichs, das Mehr derStimmen zu beseitigen, wird man, gestützt auf den Landfrieden und andere Briefe, entschieden entgegentreten.Iii Betreff der ehegcrichtlichcn Sachen ist Zürich zu Zeiten viel übersehen worden, welche Uebcrgriffe aberlaut Vertrag von 1532 ungültig sind. Das Collaturrccht des Abtes im Nheinthal hält man für klar er-wiesen, läßt ihm aber Verdeilten, in Betreff der Prädicanten und ihres Kirchendicnstcs gute Fürsorge zu thun,

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