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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 163!

ammann; Hans Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann, Schwyz. GilgFrischherz, Ritter, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden.Marquard Jmfeld, Landanunann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landannnann, von Nidwalden,Zug. Paulus Bengg, Statthalter; Johann Staub, Seckelmeister und des Raths. Glarus. BalthasarGallati, Landammann; Rudolf Tschudi, Statthalter. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftineister;Leonhard Lüßellnann, des Raths. Freiburg. Johann Daniel von Montenach, Ritter, des Raths. Solo-thurn. Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschreiber, beide des Raths. Schaff Hausen.Johann Jmthurn, Seckelmeister; Hans Jakob Ziegler, Stadtschrciber, beide des Raths. Appenzell. MartinSuter, Landammann, von Jnnerrhvden; Konrad Zellweger, Landannnann, voll Außerrhoden.

Eidgenössische Begrüßung, i». Der außerordeiltliche Ambassador des Königs von Frankreich in denIII Bünden, Herr Mesmin, legt einen schriftlichen Vortrag ein, des Inhalts, er habe von dein König Be-fehl erhalten, sich dafür zu verwenden, daß der Streit zwischen den katholischeil und den protestierendenOrten, welche der Vogteicn im Thurgau und Rheinthal mitregierendc Herren seieil, wo möglich durch gütlich eVermittlung beigelegt werde. Wenn die Parteien sich in keinen Vergleich einlassen wollten, so möchten dieuninteressierten Orte sich der Sache annehmen und den Ausbruch eines Feuers verhindern, das, wenn manes fortglimmen lasse, schwerlich gelöscht werden könne. Wenn noch andere Mittel und Officien dazu dienlichseieil, werde der Gesandte dem Befehl seines Königs gemäß sich zu deren Anwendung ganz geneigt undbereitwillig erklären. — Die gnädige Affectiv» des Königs und die anerbotene Jnterposition des Gesandtenwerden verdankt. I», (S. u. Thurgau.) Da der Herr von Bassompierre und der König selbst wegender ausstehenden Zahlungen mehrmals gute Vertröstung gegebeil haben, aber nie etwa«- bezahlt worden istso erläßt man auf den Antrag von Glarus an den König, den Marschall von Bassompierre und den Gardedes-Sceaux Chatcauneuf ein nachdrückliches Schreiben und bittet, man möchte die Orte für die verfallenenPensionen und ausstehenden Distributionen nunmehr zufrieden stellen. «. (S. u. Lauis.) t. (S. u. Mendris.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugelegeuheitcu:

I». Art. 195. Matrimonial- und t5ollaturstreit. e. Art. 3l4. Rcligionssachcu zc.v. Art. 59. Beamte,f. Art. 319. Justizsachcn.

SSI

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. tK3t, 23. Januar.

Landcsarchiu Nidwalden.

Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanuel von Roll,Statthalter und Pannerherr. Schwyz. Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Johann KasparCeberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths.Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Land-ammann.

Mau sehe auch im Abschuitte HerrschastsaugelegcnheiteiuVogte! Vellenz :c. » «>. Art. 619—622.

Landgrasschaft Thurgau.Laudvogtci Lauis.Laniwogtei Mcudris.