Juli 1630.
631
SSV.
Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der Jahrrechnung zu
Buden. t«30, im Juli.
Staatsarchiv ZSrlch. U««t. XII. llZ. 5ol. LV7. KantonSarchlv SchaMiause«.
Gesandte: Die im Absch. 536 genannten.
». Die vertriebenen evangelischen Unterengadiner bitten um Rath und Hülfe. Es wird für gut erachtet,dein Marschall von Bassompierre zu schreiben, das; die Evangelischen im untern Engadin und anderswv inden Bünden aus ihrem Vaterland ins Elend vertrieben werden, obgleich bisher beide Religionen daselbstfrei gewesen seien, und die Bitte beizufügen, bei dem König dahin zu wirken, das; bei Gelegenheit derFriedenstractation zn Beilegung des italienischen Krieges oder auf andere Weise gemeine III Blinde vonbeiden Religionen in Anbetracht ihrer von Alters her der Krone Frankreich geleisteten Dienste ferner beiihren Freiheiten im Vaterland ruhig und sicher verbleiben können. ^ Unterdessen sollen die guten evangelischenLeute zur Geduld ermahnt werden, bis ihnen auf dem einen oder andern Wege geholfen sein wird. I». Glarusberichtet, wie die Evangelischen im Toggenburg von des Prälaten zu St. Gallen Amtleuten der Religionhalber wegen der Tanfsteine und auf andere Weise übel bedrängt und angefochten werden. Seit der Ncgi-Mentstheilung hätten sich die katholischen Landlcute der evangelischen Tvggenburger nicht nur nicht annehmenwollen, sondern erst neulich auf Antrieb der sanctgallischen Amtleute der Taufsteine halber für sich selbstein Urthcil gefällt, welches demjenigen, das die Laudleute zu Glarus von beiden Religionen im Jahr 1618gefällt, ganz zuwiderlaufe. Es wird für rathsam befunden, Schwyz und katholisch Glarus zu ersuchen, beibem Abt zu St. Gallen dafür zn intercedieren, daß die evangelischen Tvggenburger bei ihren Freiheiten,ihrem Herkommen und ihren Gerechtigkeiten, auch bei dem Landfrieden verbleiben und der ihnen zugcmuthetenBelästigungen überhoben werden. Falls sie dies;, wie zu besorgen sei, entweder gar nicht thun oder ihre Inter-zession nicht verfangen sollte, möchten die vier evangelischen Städte sammt Appenzell-Außerrhvden ein freund-liches Jntereessionsschreiben an den Prälaten erlassen, v. Man verspricht sich gegenseitig in der Herrenund Obern Namen (wie bereits von allgemeiner Versammlung verabschiedet worden ist) bei diesen geschwindenund gefährlichen Läufen, da besonders den evangelischen Städten und Orten allerlei Drohungen und War-nungen zukommen, ans einander allerseits ein getreues Aufsehen zu haben, auch sich gefaßt zu halten, um imFall der Roth einander redlichen eidgenössischen Beistand zu leisten. «I. Da die evangelischen Städte erfahrenhaben, das; der Erzbischof und Cardinal zu Lyon unter dem Vorwand des Edictes von Nantes damit um-gehe, den Evangelischen den Gottesdienst in der Kirche zu Vlin außerhalb Lyon nicht mehr zu gestatten,lu der sie schon seit dreißig Jahren ihren Gottesdienst gehalten und zu deren Erbauung auch die nach Lyonhandelnden Eidgenossen einen namhaften Beitrag geleistet haben, so wird der König durch ein Schreibenersucht, den Befehl zu erlassen, das; man diese Reformierten an der Ausübung ihres Gottesdienstes in dergenannten Kirche nicht hindere.
«5 <ncs dcm Schcifshauscrcmnplar.