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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1630.

ZiS8

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. l«3v, U>. Juli.

LandeSarchiv S<l,w>,z.

Gesandte: Uri. Karl Emanuel von Roll, Statthalter und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brunnen,Ritter, Alt-Landammann. Schw Hz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landainmann und Panncrherr; SebastianAbyberg, Alt-Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Martin Betschart, Alt-Statthalter,Landsfähnrich und Seckelmeister. Nidwalden. Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann;Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschastsaiigeleqenheitcn:

Vogtei Belleuz ?c. Art. S73.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. lS.Juli.

Landcöarchiv Schn»,!.

Gesaildte: Uri. Karl Emanuel von Noll, Ritter, Statthalter und Panncrherr; Johann Heinrich ZumBrunnen, Ritter, Alt-Landammann. Schlvhz. Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr;Johann Sebastian Abyberg, Alt-Landammann; Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckel-meister; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Jnderbitzin, alle des Raths. Nidwalden.Johannes Zelger, Alt-Landammann und Landshauptmann; Kaspar Leu, Ritter, Alt-Landammann.

In Folge der unterschiedlichen Reden, die zu Baden und auch an andern Orten wegen des Aufbruchsnach Ursern und Belleuz vernommen worden sind, wird diese Conferenz zusammenberufen, um den übrigenOrten, welche noch zu Baden versammelt sind, die Motive und die Nvthwendigkeit der Besetzung jener'«Pässezu Gemüth zu sichren und von denselben zu erfahren, ob sie nicht für nothwendig erachten, um einmal dertäglicheil Ungelegenheiten und Unruhen los zu werden, einen tapfern Entschluß zu fassen, sich darüber zubeschwereil, daß ihnen die Besetzung, die so oft anbefohlen worden sei, zu Ungutem ausgelegt werde, und zufragen, ob sie nicht sich dazu bequemen wollten, falls die Besetzung fortdauern sollte, an die Kosten zu con-tribuieren, wie Solothurn bereits vorgeschlagen habe, da durch dieselbe auch ihre Laude geschirmt werden.Sollten die Orte das nicht eingehen, so würden die drei Orte ihr Kriegsvolk nicht allein auf ihre Kosteilunterhalten, sondern es zurückziehen; in diesem Falle aber wollen sie, weil» Unheil daraus erfolgen sollte,keine Schuld daran tragen. Den Gesandten wird auch noch der Auftrag gegeben, sich zu berathen, ob maunicht rathsam finde, ihre Beschwerden durch ein Schreiben oder eine Botschaft dein Kaiser zur Kenntnis; zubringen und denselben um Abführung des Volks aus den Bünden und um Schleifung der Festungen zuersuchen.