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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1630.

wieder zurückziehen und solchen Gerüchten nicht mehr so leicht Glauben schenken, sondern versichert sein, daßder Kaiser und das Haus Oesterreich bei ihren gegebenen Versicherungen verbleiben werden. Es verlauteaber als gewiß, daß der König von Frankreich bereits den Paß für 12,000 Mann durch das Wallis erhaltenhabe und vermuthlich mit diesem Volk gegen den Gotthard und die an demselben gelegenen eidgenössischenVogteien rücken, auch durch selbige Pässe einen Angriff ans das kaiserliche Kriegsvvlk in den Bünden ver-suchen werde. Unter solchen Umständen würde die rntici militari» den Kaiserlichen nicht zulassen, bis aufwirklichen Anzug dieses Volkes still zu sitzen, woraus den eidgenössischen Vogteien von beiden Thcilen nichtwenig Ungelegcnheitcn entstehen könnten. Die Orte möchten daher dem angedeuteten französischen Anschlagbei Zeiten zuvorkommen und dem Abgesandten die Erklärung abgeben,' daß dein französischen Kriegsvolk derDurchzug nicht werde gestattet werden. Man läßt dein Snbdelegierten durch obigen Ausschuß die Mittheilungdes Schreibens von Friedland verdanken mit dem Beifügen, man habe dasselbe in den Abschied zu Händender Herren und Obern genommen, welche sich über das Eine und Andere nach Gebühr würden zu entschließenwissen. Sodann spricht man mit dem Abgesandten wegen der Schanzen, die zu „Ober-Trimbs" gemacht werdensollen, desgleichen wegen der Wachen, welche zu Ursern und Bellenz aufgestellt sind, und versichert ihn noch-mals, daß solches allein zur Defension der Pässe und zu niemandes Beleidigung geschehen sei. Weil mandie Nachricht erhalten hat, daß die Kaufleutc und Boten, welche durch die Blinde nach und aus Italienreisen, nicht sicher und ungehindert passieren können, ersucht man ihn, gehörigen Ortes dahin zu wirken, daßdieß abgestellt und der freie Handel und Wandel durch die Bünde gestattet werde. Hierauf giebt der Ab-gesandte freundlichen Bescheid und verspricht, alles seinen Eommittenten zu referieren, k. (S. u. Sargans.)1. (S. u. Freie Aemter.) >». Martin Gasser, des Raths zu Schwhz, hat letztes Jahr in sein beim Thurmncucrbautes Wirthshaus um Fenster und Wappen gebeten und auf gute Vertröstung hin dieselben bereitsmachen lassen. Weil etliche Orte ihren Theil daran noch nicht bezahlt haben, so bittet er, den Gesandtenauf nächste Tagleistung Befehl zu ertheilen, solchen zu bezahlen. ii. (S. u. Baden und Thurgau.)«. (S. u. Thurgau und Freie Aemter.) z». (S. u. Thurgau.) qy. (S. u. Nhcinthal und Thurgau.)i . (S. u. Thurgau und Baden.) .««. (S. u. Baden.) t sVll katholische Orte.) Freiburg hat seinennoch schwebenden Span mit Bern in gemeiner Session vorbringen wollen; man ersucht es aber, weil sowichtige Sache» vorhanden seien, bis auf gelegenere Zeit damit zu warten.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite>nLandgrasschast Tlnirgau. n. Art. 303. Religionssachcnw. «,. Art. 123. Lehensachcn.

«». Art. 435. Localcs. r. „ 1S3. Anständcmild.Vischofv.Constanz.

I». „ 310. Religwnssachen w.

Laniwogtci Rlieinthal. <>. Art. 151. Ehesachen.

Grasschast Sargans. It. Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen.

Grafschaft Baden. »» Art. 00. Anstände mit d. Kloster Einsiedel». Ar«. 107. Kirchliches.

r. „ 122. Stifte und Klöster.

Landlwgtei Freie Aemter. I. Art. 21. Verwaltung im Allgemeinen. «d. Art. 16-t. Verschiedenes.

Vier euuetb. Vogteien liberh. «I. Art. 2. Allgemeine Verwaltungssachen,r—t aus dem Lncernereremplar.