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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1629.

sei, und den es für sein Theil bereits angeiwmmen, nicht eingewilligt haben. Weil dadurch das Band derEinigkeit geschwächt werde, so bitte es, daß man sich nicht von einander trennen lasse; es selbst wolle inallen Fällen sich den Bünden gemäst verhalten in der Hoffnung, man werde auch auf feine Landschaft, dievon vielen Waffen umgeben sei, ein treues und offenes Auge haben. 2) Biel schreibt, das; es dem Ambassadordie Annahme feiner weisen Borschläge bereits erklärt habe. Sollte für die Beschirmung des gemeinen Wesensnoch Mehreres nothwendig erachtet und an die Hand genommen werden, so werde es sich demselben unterwerfenund sich nicht trennen; man möchte also sein Ausbleiben nicht übel aufnehmen. «. Au; folgenden Tag er-scheint der ordentliche Ambassador des Königs von Spanien, Graf Karl Casati, in allgemeiner Session undlegt einen Bortrag in deutscher Sprache ein. Darin begrüßt dieser im Namen seines Königs und desMarkgrafen Spinola, dermalen Gnbernators zu Mailand und General-Oberstfeldhauptmanns in Italien,die Bersammlnng und versichert, daß die Orte von den Waffen, welche man ergriffen, nichts zu besorgenhätten. Das kaiserliche Heer habe mit möglichster Disciplin und ohne Nachtheil für der Eidgenossen Landeund Leute dem Befehl gemäß bereits den Dnrchpaß nach Italien genommen. Zu Erhaltung seiner Majestätund des heiligen römischen Reiches sei der Kaiser gezwungen worden, den Paß durch die Bünde zu nehmen;klnordnnngen, die jeder Zeit mitzulaufen Pflegen, habe man unmöglich ganz verhüten könne;;; die Bündehätten den Kaiser durch eigenes Schreiben versichert, ihm alle Hülfe und alle Dienste nach Möglichkeit inden schwebenden Läufen zu leisten. Die Orte möchten die Sachen nicht anders auffassen und darüber keineweitaussehenden Entschlüsse fassen, wodurch der Erbeinigung zuwider etwas gestattet würde. Wenn die Ortedenjenigen folgen wollten, die sie zum Krieg bestimmen wollen, so kämen sie in Gefahr, wenig zu gewinnenund viel zu verlieren, nnd würden sich ohne Roth Andern zu Gefallen große Lasten auf den Hals laden.Was die von Lucern mitgetheilte Klage der ennetbirgischen Landvögte betreffe, daß etliche ans dein Herzog-thum Mailand gegen das Verbot Getreide hätten entführen wolle» und darob erwischt worden seien, sohabe der Ambassador den Gubernator davon in Kenntniß gesetzt, der jeder Zeit zu möglichster Satisfactionbereit sei. Wenn die Orte bei demselben dafür schriftlich Ankommen würden, möchte dies; besseren Erfolghaben. Man läßt beiden Ambassadoren ihre freundliche Begrüßung und Anerbietung guter Affectiv»verdanken. Die Orte, welche den im August zn Solothurn errichteten Abschied ratificiert und sich gegen-über Solothurn und dem außerordentlichen französischen Ambassador zur Aufrichtung der prvjectierten ainnöovolante bereit erklärt haben, lassen es bei dieser Erklärung nochmals verbleiben. Sie hätten gehofft, eswürden sich alle Orte dazu bequeme», damit man die Einigkeit der Eidgenossenschaft aller Welt zn erkennengeben könnte. Die fünf katholischen Orte, katholisch Glarus, Appenzell-Jnnerrhvden und der Fürstabtvon St. Gallen erklären, die Aufstellung der arrnös volante sei dermalen nicht nothwendig, da keine großeGefahr mehr vorhanden sei; das in den Bünden bisher befindliche Kriegsvvlk sei mehrentheils nach Italienabgeführt worden. Wegen der hie nnd da grassierenden Pestilenz könne das Volk nicht Wohl zusammen-gezogen werden nnd die Theuerung würde dadurch noch vermehrt. Der Aufbruch könnte leicht als Offenstenund so gedeutet werden, als wolle man in das kaiserliche Wort einen Zweifel setzen; dadurch möchte beiden Nachbarn allerlei Argwohn entstehen und die Zufuhr der Bictnalien gesperrt werden. Die übrigen Ortemöchten dies; nicht als eine beabsichtigte Absonderung oder als Zaghaftigkeit ausdeuten. Da man allerseitsgerüstet sei und in wenigen Tagen, wohin es erforderlich sei, ziehen könne, so thne man gut, die Milde desKönigs nicht zu mißbrauchen, sondern sie in eine»; ernstlichen Nothfall anzusprechen. Die übrigen Orte möchtendeßhalb mit Aufstellung der armös volauks bis auf nothwendigere Zeiten innehalten; wenn sie aber damit