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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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603
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August und September 1629

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sind, wird dieses Ausucheu nck roloronckmn ge.wmmcu. I. Daß die beschlossene Bewaffm.ua ... keinerOffenpon, wenn man nicht dazu genöthigt werde, sondern allein zu des Vaterlandes Dcfension angeordnetM, soll durch ein freundliches Schreiben der Stavt Constanz angezeigt werden, i». Es wird für gut er-achtet, dem Erzherzog Leopold von Oesterreich eine Copie des Schreibens au den Kaiser zuzuschickenI». Wallis begehrt, daß man die von ihm verlangten zwei Fähnlein in seinein Land lasse weil mn tchst inseinen Grenzen spanisches Volk liege; wenn die Gebirge durch Schnee verschlossen sein werden »volle es die-selben alsdann auch in jene Lande schicken. Es wird geantwortet, daß solche Bewilligung nicht bei denOrten stehe; wenn Wallis es bei dem Ambassador auswirken könne, möge mau es ihn. wobt ." ^Der Ambassador bewilligt dieses Begehren aber nicht, weil Basel, Glarus und Schaffhausen als 'G^en-^kleicht ein gleiches Begehren stellen könnten und alsdann aus der armöo volanto .venig werden würd'^o. Schließlich entschließt man sich dahin, daß jedes Ort seinen Entscheid über die Angelegenbeit w.v ^welcher diese Tagsatzung von dem außerordentlichen französischen Ambassador ausgeschrieben Wörde./ ist ^nfMontag den 10. September n. St. ohne Verzug Solvthurn zusenden solle, welches alsdann die Erklärungendein Ambassador nüttheilcn wird. z». (VII katholische Orte.) Die Gesandten von Wallis bitten man n. 'bwihnen zur Wahl eines neuen Bischofs oder eines Suffraganens beholfen sein. Es wird für gut eracbtttMit dem außerordentlichen französischen Ambassador zu reden, daß durch sein Zuthnn die Sache'möcbte ansZiel gebracht werden, und dem Cardinal Barberini wegen dieser Sache zu schreiben. Ueberdicß werden Lucern"nd Schwyz ersucht, dem päpstlichen Legaten für die wegen dieser Sache bereits gehabte Mühe zu danken und

ihn zu ersuchen, ferner sein Bestes zu thun.

I» ans dci» Lmcrncrcrcmplar.

Zu I». Der Vortrag ist vollständig abgedruckt im lUoi-mii-c! lt-an^is Dam. ig, ^ 8038."

Zu «ll. Die Einrichtung dieser armöo valnnto sollte nun folgende sein: Die Armee, Mann bestehend, unter denen die 1000 jenseits des Gcbirgs stehenden begriffen sind, darf ^ein"''n0l"^dischen Leute, sondern blos rcdl'che, tapfere Eid-und Bundesgenossen enthalten. Die 6000 Mannjener 1000 werden in 26 Fähnlein gctheilt zu 200Mann; jedes besteht aus 00 Musketieren 4040 Spießen, 30 Hallcbarden; jedem Fähnlein wird ein Fcldstttcklein beigegeben. Unter densind begriffen: 1 Reiter, l Bagageführcr, 1 Lakai, 1 Diener der Lieutenants, 1 Diener der Vcnncrvcnner, 4 Spiclleutc, 2 Trabanten, 1 Gcrichtswcibel, 1 Profoscnwcibel, i Feldschere.-, 2 Martetc.üv-1 Fuhrmann zu jedem Fcldstücklein, 2 Schützcnmcister zu jedem Fcldstücklcin, 1 Munitionsführcr zu jedem^-eld-stücklcin. (Alsdann wird die Besoldung der Officiere und Gemeinen aufgeführt.) Zürich, Bern ^ucer 'Uri, Schwyz stellen je 2, Obwalden 1, Nidwaldcn Z"g und Glarus je 1'/», Basel, Freihura" ^ g"'thurn, Schaffhausen je I, Appenzell l 'ch. Abt und Stadt St. Gallen je 1, Wallis,2, Biel 1 FälmlcinDie Obersten stellen Zürich, Bern, Lucern, Uri und Schwyz; ihnen haben ihre Obrigkeiten eine gebüluendeBesoldung aus ihren. Scckel zu schöpfen. Der von Zürich gestellte Oberst hat die 6 Fähnlein von -süricbZug, Frciburg und Schaffhauscn unter seinem Befehl, der von Bern die 6 von Bern, Basel, Solotl -'und dem Abt von St. Gallen, der von Lucern die 6 von Lucern, Untcrwalden, Appenzell, der von Uridie 6 von Uri, Wallis, Stadt St. Gallen, der von Schwyz die 6 von Schwyz, Glarus, Zug und BielDem Abschied ist auch eineDesignation" beigefügt,wie die Päß aller Ohrte» in dcr^Eidgnoschaft ver

sehen werden sollen." (Beilage zum Abschiede.)