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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August und September 1629.

Ort seine Pässe ohne Verzug nach aller Nothdurft in seinen eigenen Kosten besetzen und verwahren lassenwerde. Es wird ein Project gemacht, wie die armöe volauts gebildet und wie die Contribution von 100,000Livres vertheilt werden solle. Das Project wird rolsronckuiu in den Abschied genommen. Weil derKönig sich so freigebig in Beziehung auf die Unterhaltung dieser Armee zeigt, so will man ihm oder dessenaußerordentlichein Ambassador die Ernennung der Obersten und Hauptleute anHeim stellen. «I. Weil esvon Baden aus nicht gescheheil ist, aber vermöge Abschieds hätte geschehen sollen, wird den ennetbirgischenHauptleuten geschriebeil, wenn die Eid- und Bundesgenossen des Thales Misox angefochten werden und vonihnen Hülfe begehreil sollten, so möchten sie ihnen tapfer zu Hülfe ziehen, weil dieses Thal eine Vormauerfür den Paß und die Schlösser zu Bellenz sei. Die Hauptlente solleil den Misvxern diesen Suecurs münd-lich lind nicht durch Schreiben zusagen, v. Zürich, Bern, Lucern, Basel, Freiburg, Solothnrn und Schaff-Hausen erachten für nvthwendig, daß eine Provision an Früchteil zu Bellenz niedergelegt werde, wozu jedesder genannten Orte mindestens 50 Mütt Kernen contribuieren soll, damit man sich deren für den Nothfallgetrösteil könne. Zu dieser Provision sollen Uri, Schwhz und Unterwalden die Schlüssel haben und darübergute Rechnung führeil. Es sollen auch die drei Orte Bellenz mit allerhand Kriegsmunition also versehen,daß im Fall der Roth kein Mangel sich zeige. Desgleichen soll jedes Ort seinem Fähnlein jenseits des Gebirgsmich die nothwendige Munition, Kraut und Loth zuschicken. Dieses alles wird auf Gutheißen der Obrigkeitenin den Abschied genommen, i Auf geschehenen Anzug des Münzens halber läßt es die Mehrzahl der Ortebeim Abschied der letzten Jahrrechnung von Baden verbleiben, daß nämlich aller Auswechsel, der Aufkaufder Villoils, mich das Einschmelzen der guten Sorten verboten sein solle; wen» ein Ort Silbergeschirr schmelzenlasse, soll daraus nichts Anderes als ganze lind halbe dicke Pfenninge gemacht werden, und die Mark 12Loth feiil halteil lind ans die Mark nicht mehr als 27 Stückgestückelt" werden. Aller Orteil solleil dieWardeine ermahnt werden, fleißiges Aufsehen auf solche Proben zu haben. Bern, Freibnrg und Solothnrnbehalteil sich vor, sich über Korn und Schrot untereinander zu vergleicheil. K»'. Man komint auch überein,von dem außerordentlichen Ambassador eine Versicherung für die 100,000 Livres zu begehren und zu vernehmen,wo das Geld monatlich in Empfang zu nehmen sein werde; am füglichsten möchte dieß in der Stadt Zürichgeschehen. Desgleichen soll man die ausstehenden Pensionen, Distributionen lind Zinse von dem Ambassadornachdrücklich begehren und ihn ersuchen, nicht gestatten zu wollen, daß die Tresoriers das Geld höher, alses zu Svlothurn taxiert ist, ausgeben, da man solches nicht anders, als wie der Ruf ist, anzunehmen ge-denke. Weil ferner der Ambassador sich hat verlauten lassen, daß diese Contribution sechs Monate langwerde bezahlt werden, soll von ihm zu wissen begehrt werden, ob der König, wenn nach Verflnß der sechsMonate die 6000 Mann noch weiter nöthig sein sollten, auch weiter contribuieren wolle, damit die Obrig-keiten sich darnach zu verhalteil wissen. I«. Die Häupter und Standesräthe der III Bünde entschuldigensich, daß sie diese Tagsatzung nicht haben beschicken können, weil wegen zu kurzer Zeit den Abzuordnendenvoil den Gemeindell keine Vollmacht hätte gegebeil werden können. Es wird ihnen freundlich geantwortetund trostlich zugesprochen, i. Das Conceptschreibcn an den Kaiser wird verlesen und in allen Punkten gut-geheißen. Svlothurn wird ersucht, dasselbe durch einen Currier au den gebührenden Ort abfertigen zu lasseil.Ii. Uri eröffnet, daß es auf der Straße über den Gotthard eine neue Zolltaxe aufgestellt habe, wie dieß indem Abschied der letzten Jahrrechnung zu findeil sei, und ersucht, daß man ihm diesen Zoll zu erheben ver-gönnen möchte; obgleich es befugt wäre, einen solchen Zoll zu erheben, habe es doch ohne Vorwissen undGutheißen der übrigen Orte denselben nicht einführen wollen. Weil die Gesandten darüber nicht instruiert