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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1629.

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Amrhhn Ritter, Schultheiß; Ludwig Schumacher, Seckclmcister. Uri. Sebastian Heinrich Trösch, Land-ammann- Jakob Jauch, des Raths. Schwhz. Heinrich Reding, Ritter, Landammann; Joseph Blaser,Siebner und des Raths. Nnterwalden. Johann Jmfeld, Landammann; Wvlfgang Stockmann, Alt-Landammann vonObwalden; Johann Lussi, Ritter,Landammann, von Nidwalden. Zug Jakob Branden-berg- Kaspar Blattmann, beide des Raths. Glarus. Daniel Bussy, Landammann; Heinrich Pfändler,Alt-Landammann Basel. Hans Rudolf Fäsch, Zeughcrr; Leonhard Liitzelmann, beide des Raths. Frei-burq Johann Reiff, Statthalter; Franz von Affrh, Gubernator zu Neuenburg und des Raths. Solo-thuru Johann Degenscher, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Rochus Goß-weiler Bürgermeister; Matthäus Pcher im Hof, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landannna.cn,von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landam.nann, von Außerrhoden. Abt St. Gallen. Marx von Ulmzu Großenberg, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Raths

» Eidgenössische Begriißung. Des Königs von Frankreich ^ecretar und Dollmet,eher, Junker HeinrichWallier und Herr von Mollondin, übergeben ein Schreiben, in welchem der König sein lebhaftes Be-fremden über den Einfall des kaiserlichen Kriegsvolkes in Bünden und über die Störung des Friedens inItalien auswricht sowie den Wunsch, die Eidgenossen möchten einmüthig sich zur Beschützung der Pässe undihres Landes entschließen Er läßt die Gesandten wissen, daß er gemäß dem Bündnisse mit aller Machtbeitraaen werde die Freiheit der Eidgenossen gegen diejenigen, welche sie unterdrücken wolle.:, zu schirmen-serner daß er 'nächster Tage einen außerordentlichen Ambassador mit einer ansehnlichen Summe Geldesabfertigen werde um die Orte mit Rath und That zu unterstützen. Er ermahnt zur Einigkeit und zuden: Entschlüsse 'nickt ein Glied des Leibes untergehen zu lassen; denn dann wäre der ganze Leib in Gefahrr. Wrn g w Da ^ König sich auf -wen außerordentlichen Ambassador bezieht und man benachrichtigtiv^n? daß d^stlbe nu.m.ehr auf den: Wege sei, so verschiebt man die Beantwortung bis zu dessen An-kunft I»' Etliche Gesandte haben Befehl, das kaiserliche Schreiben, welches auf der Taglcistung im letztenMai'verlesen und in den Abschied genommen worden ist zu bea.ttwoAen um.: findet jedoch für gut dieBeantwortung bis ...ehr Stoff vorhanden sein wird, zu verschieben. «. 1) Es w.rd gerügt, daß dre Rathschlage

- ?gasatmngen hin und wieder ins Reich und an andere Orte mitgetheilt werden,und Verabschiedungen auf den hvagsatzungen v'" / ,

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, ^ Us, itt und auf andere Werse ansehnliche Kosten haben müssen, so

agen beschweren, ungcac) e u n > Mitteln trachten, wie sie solche von den Unterthanen wiederdaß sie dann in ihren Verwaltung » nach allm^ ^ ^ ^ auf die Tagleistnngen

erschinden und sie dabei nicht wohl bestehen können und, um nicht Schaden

Mit so geringem Roß- un "w - pMmmcn lassen. Man läßt hierauf die Ordnung verlesen, welchezu leiden, sich desto eher .... .......

wegen dergleichen Drngen ^9^^^ ^ ^ Bd. IV, Abth. 2, S. 957, 958.

rüaen daß obgleich die vorigen Abschiede, welche des Münzwesens. Znrrch sieht sich veran a; ^ , ^xitere genieinsa.ne Berathung kein Ort ohne der übrigen

Borwiß?^ Uri .rnd Schwhz denr zr.wider nicht nur allerlei klerne Acü.xzcn geprägt.