Mai 1629.
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jedem Nothfall einander nnvcrhindert trostliche Hülfe bringen und alle Gefahr abwenden kann. Weilman bisher ans den Bünden keinen bestimmten Bericht erhalten hat, wie die Sachen stehen, und was mandaselbst beabsichtige nnd dann auch in Berathschlagnng gezogen worden ist, ob man es in den Bünden -man mag von denselben um Hülfe ersucht werden oder nicht - der Pässe halber also verbleiben lassen wolle,oder was man thun wolle, so erachtet man für nothwcndig, eine Gesandtschaft an den Grafen vonMerode und au gemeine III Bünde abzuordnen und ernennt dazu die Seckelmeister Hirzel und LandammannReding mit dem Befehl sich daselbst über den ganzen Verlauf zu erkundigen, bei dein einen und andernTheil ihr Vorhaben und wessen sie gesinnt sein möchten, in Erfahrung zu bringen, nnd dann der Pässehalber nnd sonst anzuordnen, was sie nothwendig erachten werden, insbesondere aber den Blinden trostlichzuzusprechen daß man, wenn Gewalt gebraucht werden sollte, ganz geneigt sei, ihnen mit Rath und Hülfe bei-zuspringen und daß sie ihren Stand also in Obacht nehmen sollen, daß weder ihnen noch der Eidgenossen-schaft Nachtheil von daher widerfahren möge. «-5 (S. u. de., betreffenden Vogteien.)
Verhandlungen der katholischen Orte.
Man hat beabsichtigt, den Streit Freiburgs mit Bern und andere Streitigkeiten in allgemeinerSession zur Sprache zu bringen-, es wird jedoch für besser erachtet, wegen der gefährlichen Zeiten bis zurJabrrecbnung damit zu warten. I>. Landammann Bussy berichtet, daß seinen katholischen Mitlaudleutcndie im Landspan ergangenen Kosten noch immer nicht bezahlt seien, wcßhalb man solches por die zwölfOrte zu bringen gedenke Der Anzug wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Gesandtenaus „nchsi- Jah.'wch,,..ng inst-ui.m. I. «-"» «»i«- -°q°«ich° TagiaMng.n aMg«.i.b.n w..dm,
will u.a.. die katholischen Glarner auch einladen. K. Em Abgesandter des Beschoss zu Eonstanz beklagt sich,daß Zürich angefangen habe, die bischöflichen Amtshäuser und Emnahmen in seinem Gebiet zu besteuern.Aehnliche Klage führt Landammann Reding für den Prälaten Zu Einsiedeln - Man verspricht Rath undHülfe und nimmt die Beschwerden in den Abschied, danut dw Obngkeüeu ehre Gesandten aus dm Jahrrechnung
instruieren können. ^ cuch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnhcitc»:
L-Mdtwatci Lanis. " Art. 109. Jnstizsc>chen. r. Art. 228. Kriegswesen.
Llliidtwgtei Mendels. v. Art. 316. Jnst'gsa )«>.
Vogtci Bellen; -c. ^ttt. bis.
K—Ii. aus dem Lnccrnercxcmplar.
Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwaiden.
Brunne»». 1K29, t. Juni.
LandcSarNiiv Mdwaldc».
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