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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1639.

Johannes Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr; Johannes Zelger, Alt-Landammann und Lands-hauptmann.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenhciten:

Vogtei Bellenz :c. », I». Art. S44. S45.

Conferenz der V kathvlischetl Orte.

Gersau. L. Juui.

Staatsarchiv Luccrn. Msch. <Iv anno loss, Bd. XIX. k«I. 45>.

Gesandte: Lncern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadthanptmann; Heinrich Fleckenstein,Ritter, des Raths. Uri. Sebastian Heinrich Trösel), Landammann; Jakob Tanner, Ritter, Alt-Land-ammann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischhcrz, Alt-Land-ammann und Landshauptmann; Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterivalden. sJostf Blättler,Statthalter, von Nidivaldcn, auch mit Befehl instruiert von Landammann und Rath von Obwalden Zug-Beat Jakob Knvpfli, Stadtschreiber; Beat Jakob Möstenberg, des Raths.

Zt. Landammann Neding, der in die Bünde gesandt »norden war, berichtet, GeneralCalasso" (Gallas) habeversichert, daß die Eidgenossenschaft von dem Durchzug nach Italien nichts zu befürchten habe. In Betreffdes Schanzens solle man die Bedenken fallen lassen; daß das Volk nicht fortrücke, liege an derUnkonnn-lichkeit" der Lande »nid daran, daß man den Proviant nur mühsam nachliefere; übrigens wünsche maneinen beständigen Friedenstractat einzugehen. Durch einen Hauptmann nach Chur begleitet, hätten die Ge-sandten daselbst vernommen, daß der Paß von dem General Rtcrode, während die Verhandlungen absichtlichin die Länge gezogen worden seien, schnell genommen worden sei. Bei der Rückkunft habe Calasso vorZeugen seine Erklärung wiederholt und geäußert, daß dein Herzog von Revers der Posseß der streitigen Landeohne Bedenken gebühre, daß man sich allein an der vorgenommenen Jnformalität derEinsatzung" stoße. Dem Landammann Neding wird seine Verrichtung verdankt. Uri theilt mit, »vas es wegen seiner Pässeangeordnet und »vas es durch seine in die Bünde abgeordneten Kundschafter erfahren habe, sowie auch, daßes Glarus wegen seines Passes nach den Bünden eine Mahnung zur Wachsamkeit habe zugehen lassen. ^Alan schließt aus allen eingelaugten Berichten, daß die Gefahr nicht so groß sei, hält aber doch für noth-wendig, wachsam zu sein, einander, wenn bedenkliche Berichte einlangen, dieselben mitzutheilen, ferner Kund-schafter zu bestellen und andere nöthige Anordnungen zu treffen, damit nicht aus Mangel an WachsamkeitUngelcgenheiten entstehen. Alan läßt es bei dem bewenden, »vas Uri wegen seiner Pässe angeordnet hat.Bedenken erregt, daß Zürich in großer Eile und ohne etwas verlauten zu lassen, die zu Baden verabschiedeteAnzahl Volks in die ennetbirgischen Vogteien geschickt hat. Lucern wird deßhalb ersucht, dasselbe zu thun, damitbeide Religionen vertreten seien. Die Gesandtschaft nimmt dieses Begehren all rsksronckum, giebt übrigens guteVertröstung. I». Auf ein Schreiben Zürichs, »vorn» auf einen permanenten Kriegsrath, auf Verschanzungcnan etlichen Orten im Thurgau und Beschleunigung der Jahrrechnung hingedeutet »vird, antwvrtet man,daß man solches einstweilen noch nicht für nvthwendig halte. Ueberdieß soll Zürich 'angedeutet »Verden, esmöchte den Orten seiner Religion die Weisung geben, ihr Volk bis auf weiteren Bescheid noch daheim zubehalten. «. Weil es bei den obschwcbenden Mißverständnissen allein um die Reparation der kaiserliche»