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Mai 1629.
die Landammänner Troger, Frischhcrz and Lussi beauftragt, sofort nach Lucern und Uri zu reiten und da-hin zu wirken, daß Bellen; wohl besetzt und verwahrt werde. Den ennetbirgischen Landvögten wird zu-geschrieben, ihre Unterthanen in guter Bereitschaft zu halten, damit sie auf erste Mahnung denen von Bellenzzu Hülfe ziehen können. Dabei wird genannten Herren in Befehl gegeben, daß, wenn dieses Volk durchBellenz und die andern ennetbirgischen Vogteien „gleitlich" ohne Beleidigung oder Occupierung der Pässe denDurchpaß nehmen wolle, solches der kaiserlichen Majestät zu Ehren in guter Form und Ordnung zugelassenwerden solle. Damit man bei diesen dein geliebten Vaterland drohenden Gefahren wisse, wie man sich znverhalten und wie man einander in der Roth beispringen solle, so wird durch einen Ausschuß folgendesProject orgelegt: 1) Weil der König von Frankreich mit den III Bünden verbündet ist und über diese Vor-gänge empfindlich sein wird, so benachrichtigt man ihn dessen durch ein Schreiben und bittet ihn zugleich, beidiesen gefährlichen Zeitläufen ein wachsames Auge auf die Orte zu haben und ihnen im Nothfall seine hel-fende Hand zu reichen und bei so beschaffenen Dingen die ausstehenden Zahlungen und Pensionen, als einstarkes Mittel den Widerwärtigen desto gewaltigeren Widerstand zu leisten, ohne Verzug zuschicken zu wollen.
- 2) Weil gegenwärtig im Krieg eine ganz andere Form und Armatur gebraucht wird, als zu der AltvorderenZeiten üblich gewesen ist, so wird die Frage aufgeworfen, ob nicht die Form und Armatur reformiert undeine Anzahl fremden Volkes zu Roß und zu Fuß in „Bestallung" genommen werden sollte, um dasselbe beimersten Anlauf zu gebrauchen! besonders würde die Reiterei zum Vvrtrab und zur Bedeckung des Fußvolkesgar dienlich sein. Wegen allerlei Bedenken hat man aber für dießmal für hinreichend erachtet, daßjedes Ort sein Volk in guter Bereitschaft und mit allen zum Krieg gehörigen Sachen wohl versehen undgut gerüstet halte, und, wenn der erste Auszug fortgezogen, das übrige Volk gleicher Gestalt gerüstetsei, damit, wenn es Vonnöthen sein sollte mehr Volk zu schicken, dieß geschehen und den Nothleidendcn eilendsHülfe gebracht werden könne. Das angefochtene Ort wird die zunächst Gesessenen und diese die Uebrigenbenachrichtigen; auf jede Mahnung soll man tröstlich beispringen. 3) Da man für dießmal von der Werbungfremder Reiterei absteht, aber doch eine gute Anzahl nöthig wäre, so soll jedes Ort nach seiner Gelegenheitsich mit einer Anzahl Reiterei gefaßt halten, damit man dieselbe vorkommenden Falls gebrauchen' könne.4) Weil das eine Ort besser als das andere mit Proviant und Munition versehen ist, so soll man einanderim Fall der Roth damit zu Hülfe kommen und kein Ort das andere verlassen. Diejenigen Orte, welche mitProviant besonders wohl versehen sind, sollen den andern um billige Bezahlung, ohne Steigerung, was siebedürfen, verabfolgen. 5) Jedes Ort soll mit allem dem, was zum Neiszug nothwendig ist, wohl versehensein und besonders dafür sorgen, daß alles, was zu den großen Stucken gehört, gut und währschaft sei, unddaß man mit den Zügen sammt Geschirr und allem Anderen wohl versehen sei, damit man im Nothfall indieser Beziehung nicht gehindert werde. 6) Den Landvögtcn von Sargans und Nhcinthal, auch allen andernLandvögten soll zugeschrieben werden, daß sie ihre Pässe wohl verwahren und über Alles, was ihnen begegnenmöchte, jeder Zeit nüchstgelegenen Orten Bericht geben, die ihnen, bis auch die übrigen Orte benachrichtigt sind,mit Rath und Hülfe beispringen sollen. 7) Stadt und Grafschaft Baden, Bremgarteu, Mellingen und die FreienAemter sollen ermahnt werden, ihr Volk in guter Bereitschaft zu halten, damit sie jeder Zeit gerüstet seien,wenn man eine Anzahl Volkes von ihnen begehren sollte. 8) Den Gotteshäusern und ritterlichen Commendenin den gemeinen Vogteien und an andern Orten soll unter Androhung von hoher Strafe befohlen werden,keine Früchte aus dem Land zu verkaufen und dahin, wo man deren bedürfe, verabfolgen zu lassen. — Beidiesen Punkten läßt man es für dießmal bewenden. Jedes Ort wird gute Vorsorge treffen, damit man in