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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1629.

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^uNiwalden Zug. Beat Jakob Frei, Ritter, Statthalter; Johann Trinklcr, Alt-Ammann. Glarus.

Daniel Vussh ' La.ckauunanu; Heinrich PMKr, Alt-Landammann. Basel. Hans Jakob Bnrckhardt,

Oberstz.r.rftnwister- Hans Rudolf Fäsch, Zeugherr und des Raths, ^reibnrg. Johann Reiff, Statthalter;

Kran- von Affrv' Alt-Burgermeister und des Raths. Solothurn. Johann Degenscher, Seckelmeister;

Victor Hafner Stadtschreiber und des Raths. Schaffhausen. Rochus Goßweilcr, Bürgermeister; Hans

Martin Peyer' Statthalter. Appenzell. Martin Guter, Landammaun, von Jnnerrhoden; Konrad Zell-Acartur Peycr, Graupa ^ Ugt St. Gallen. Marx von Ulm zu Gricßenberg, Hofmeister.

weger, Landammann, von Austerryvvei » ^ d.-> tr - .v» ^

Stadt St. Gallen. Sebastian Schobinger, Kaspar Schlumps zur Sonne, decke des Raths. III Bunde.(Niemand.) Wallis. Oberst Johann Fromb ; Niklaus Schmner, berde des Raths. Rotwcrl. (Niemand.)

Biel. Balentur von Die III Bünde mW Rotweil entschuldigen ihr Nichterscheinen, was man

... ^ ' , / ' . Die Nachrichten, welche des kaiserlichen Volkes halber von verschiedenen

^217 n^ 'benso etliche Schreiben der Laudvbgte imThurga.r, Rheinthal

und Sarnaus serner ein Schreiben der Standesräthe gemeiner III Blinde nebst einer Copie depen, wasGraf Allwiq von S.llz des Passes wegen a.r sie geschrieben hat. Davon ist jedem Ort, sowie auch von dem^ ^ xill Orte erlassenen Schrecken eme Copie zugestellt worden. Weil in

aper rc)en ccn ^. ^P Andeutung geschieht, daß dieses Volk Blinden sich nähere und den Durchpaß

Bleu eingekommenen ^ Sache allem Ansehen nach eben gefährlich ist, so

»selbst ^ ) Boten geschrieben, bei Tag und Nacht zu berichten, was ihnen

Mt man den . ^ ^ ^/^ahnung, daß sie ihre Pässe in guter Verwahrung halten, damit

m dreser Hmff ? ^ Nachtheil erwachse, zugleich mit. der Versicherung, daß man ihnen mit

weder chnen noc) ' ll ^ das kaiserliche Schreiben betrifft, so kann man sich nicht erinnern,

Rath und Hülse ber teh n werde ^ ^

daß der ^dgenoffenschaft,e als ^ ^ ^

erblrcken, als "uru e -e ^origeir Stand den Orten zur Disposition stellen will. Da es

gestillt sein wer en, wre er ^ köstlicheres Kleinod gibt, als die Pässe iir der Gewalt zu haben,

aber zu Erhaltung dcs w> ^ ^ ^ ^ ^

und man nun augenscheinlich ^ ^ es früher im Jahr 1622 und auf

wendig, sich für alle gcrgui e ^eim eines oder mehrere der XIII Orte ruck der Zugc-

andern Tagleistuugen zu' a eir cu" und'Leiiten von jemand lvider Recht ruck Billigkeit, davor Gott seinwandten au ihren Frechen, au La ck uck Lutte^ ^

wolle, angefochten wer cu so G Eidgenossen gezieme. Den Orten an den Grenzen, insbesondere der

Bünde bersprurgen, wie so cse» r -Zuckes Volk liegt, sagt »mir auf ihr Begehreu getreues Aufsehen

Larckschaft Wallis, an deren ^u v l f^mdes^^ ^ ^ ^

und für den Nockfal trvs ^ ^ Kreits in den Bünden angekommen ist und die Zollbrucke

nrair besorgt, es moc)e ^ ^ P^ß durch Rheinwald und das Misoxerthal nach Bellen; zu

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