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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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580 Mai 1629.

V

Unterhandlung noch durch rechtliche Decision abzusehen sei. Bei diesem Anlaß will man die Ortevon der neueil Religion dahin zu bringen suchen, daß sie sich der Billigkeit nähern, sich zu dem alteneidgenössischen Recht bequemen lind die noch schwebenden Streitigkeiten zu ihrem Austrag gelangen lassen.Um damit einen Anfang zu machen, wird dein Verwalter und dem Landschreiber der Grafschaft Badengeschrieben, den katholischen Sigrist zu Birmeilstorf ohne Verzug gemäß dem auf der Jahrrechnung zu Badenergangenen Urtheil einzusetzen. Wenn die Orte von der neuen Religion sich dazu bequemen, so will manihre Beschwerden anhören und sich so benehmen, wie es ohne Nachtheil für den wahren alteil Glaubenund die besonderen Verständnisse der katholischen Orte geschehen kann. Da die Orte bisher keine speciellenNachrichten habeil, daß ein Angriff zu besorgen sei, so lassen sie es, falls abermals eine Erklärung wegender thätlichen Hülfe verlangt werden sollte, bei den mehrmals gegebenen Erklärungen verbleiben. Solltein Beziehung ans die Restitution der Kirchengttter etwas vorgebracht werden, so wird man wohl zu antwortenwisseil und die Absicht der Stifter ihnen zu Gemüthe führen. Wenn von dieser Sache nur im Allgemeinengeredet werden wird, so solle man sich nicht mit ihnen zu tief einlassen oder sich in die Sache mischen. I». Anseinem durch einen Eilboten aus Zürich eingelangten Schreiben erkennt man, daß das fremde Kriegsvolk,ungefähr 25,000 Mann stark, den Paß durch die Bünde nach Italien nehmen wolle. Da man deßhalb bisjetzt nicht angefragt worden ist und man hoffentlich nichts zu befürchten hat, so läßt man die Mttheiluugverdanken und zugleich andeuten, daß man dessen auf bevorstehender Tagleistung eingedenk sein werde-«. (S. n.Thurgan.) «I. Die schriftliche Erinnerung des Nuntius in Betreff des Walliser Geschäftes wird in denAbschied genommen. Der Nuntius erklärt darin, daß der Bischof sich weigere zu resignieren, und bestreitetder Landschaft das Recht der Wahl, will aber deren päpstliche Privilegien, wenn sie solche hat, entgegen-nehmen. Lucern wird gebeten, inzwischen mit dem Nuntius zu verhandeln, daß die Sache zu Rom facilittertwerde, damit die Landschaft Wallis beförderlich zu einer neuen Wahl gelangeil könne. Lucern bittet, daßdas einige Zeit her im Schwange gehende Werben von Soldaten verboten werde; Zuwiderhandelnde, welcheauf seinem Gebiet ergriffen werdeil, will es nach Verdienen strafeil. t. Landammann Reding macht dara»laufmerksam, daß Hauptleute und Compagnicil in französischen Diensteil gegen Fürsten und Herren gebrauchtwerden, welche mit den Orten verbündet sind, was Ungelegenheiten und Verweise zur Folge habeil könnte!er glaubt, daß Marschall von Bassompierre vielleicht es übernehmen würde, den Unwillen des Königs vonSpanien und des Herzogs von Savoyen zu beschwichtigen. Weil die Sache Freiburg und Solothur»auch berührt lind die Tagleistung zu Baden bevorsteht, so wird dieselbe den Obrigkeiten anheimgestellt.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheiten!

Landgrafschaft TIMMI. «. Art. 305. Neligionssachen ,c.

Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte und der Zugewandten.

Baden. I«29, 27. Mai (Sonntag Lxancki).

Staatsarchiv Zürich. (lost. XII. 1»a. t'ol. gz. Staatsarchiv Luc-r». AM. So anno 1S20. Bd. XIX. lol.SZ.

Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmcister. Bern. Fra»ZLudwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß; Jakob Bikart, Venner. Lucer». Walthart Amrhyn,Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Heinrich Fleckenstein, Ritter, des Raths. Uri. Sebastian Heinrich

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