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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1629.

einläßlicher Berathung der Sache einen Tag nach Aarau auf den 22. März a. K., an der Herberge zu er-scheinen, an, wohin jede Stadt zwei zu dieser Berathung qualificicrte Personen abschicken soll. Vor diesemTage soll Basel Zürich von seinem Entschlüsse in Kenntnis; setzen. Diese Gesandten sollen instruiert werdenüber den aufzustellenden Kriegsrath, über die gegenseitige Correspondenz, über die Kriegskosten und Contribu-tionen, über Bildung der Armee und die Wahl der Officiere und des Generals.

4SS.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. t<»2!), 2t). März.

Staatsarchiv Lucern. Absch. üe anno 1629. Bd. XIX. toi. 5. Landesarchiv Nidwalden.

Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß und Stadtammann; Moriz An der Allmend,Stadtfähnrich; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Schützenvcnner; Ludwig Richer, alle des Raths-Uri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann. S chwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann und Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt- ,Landammann. Untcrwalden. Johann Jinfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Zelger, Land-ammann und Landshauptmann; Johann Lussi, Ritter, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. PaulusBeugg, Statthalter; Beat Jakob Motzenberg, des Raths.

z». Die drei alten Orte haben berichtet, daß die Durchreisenden von den mailändischen Eommissärcndella Sanitä auf eidgenössischen; Boden ohne allen Nespcct und Unterschied der Personen behandelt werden,und daß ungeachtet der Bemühungen der nach Mailand abgeordneten Landschreibcr von Lauts und Luggarus(s. Absch. 483 a) den ennetbirgischen Unterthanen der freie Kauf und die Zufuhr je länger je mehr ge-sperrt werde. Da aus dein eingelangten Bericht genugsam erhellt, daß unter dein Vorwand der Sanitü,andere Dinge verübt werden, so wird einhellig beschlossen, daß die mailändischen Cvmmissäre und Officiantensich von dem eidgenössischen Boden entfernen und die Quarantäne, falls sie derselben nicht entbehren wollen,künftig auf mailändischem Gebiet einrichten sollen. Dieser Beschluß soll von Lucern zu Concept gebrachtund von Zürich ans in; Rainen der zwölf jenseits des Gebirgs regierendeil Orte den Landvögten zu Lauisund Luggarus übersandt werden. Bevor aber der Beschluß den Commissären eröffnet wird, soll die An-ordnung getroffen werden, daß dieMagistranten", welche jährlich zu dieser Zeit für den Sommer ihrenUnterhalt zu suchen Pflegen, dieß ungehindert thun können. Dem Tribunal sollen die Beweggründe diesesBeschlusses mitgetheilt werden, I». (S. u. Grafschaft Baden.) «. Die Antwort der Regierung zuEnsisheim, betreffend den neueil Markt zu Habsheim, soll auf einer allgemeinen Tagleistung behandelt werden-«I. (S. u. Nheinthal.) I', K'. (S. u. Thurgau.) Ii. (S. u. Freie Aemter.) I. Weil die Antwortvon Rom, betreffend das Walliser Geschäft, lange ausbleibt, so will mau den Nuntius nochmals ersuchen,sich dafür zu verwenden, daß beförderlich eine Resolution erfolge, und daß die Landschaft Wallis zurElection etiles neuen Bischofs ihren alteil Bräuchen und Gewohnheiten gemäß gelange. Um Wallis beigutem Willen zu erhalten, soll an dasselbe freundlich geschrieben werden. Ii. Uri und Schwtzz werdenersucht, den ergangenen Abschiedeil gemäß das Münzen einzustellen, damit nicht andere Orte veranlaßtwerden, ebendasselbe vorzunehmen. I. Zur Beförderung der Beatificativn des sel. Bruders Klaus wirdLuceril ein Mahnungsschreiben an den Cardinal Barberini ausfertigen und durch seinen Bürger, den