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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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571
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Mär; 1629. 571

4N«

Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen» 1329, 9» März»

KandcSarchi» Nidwaldc».

Gesandte ^ Nri Kaspar Romanns Trogcr, Ritter, Landammann; Johann Konrad von Beroldingen,Ritter Alt -Landa.n.nann ..nd Landshaupt,nann. Schwhz. Johann Gilg Aufdermaur, Statthalter; Martin

Von Oeüw, des Raths. Nidwalden. Johannes Zelger, Landa.nmann und Landshanptmann; Johannes

Lussi, Ritter, Alt-Landa.nmann und Pannerherr. ^ - c-> » ^

. ^ w) U". dem Uebelstand zu begegnen, daß^em Ort dem andern das

mit dm S-Mmtw « «- «»dm g-r-d°I wmdm, was ,..r B-Mg.mgdesselben Vonnöthen sein möchte. «, k (S. n. Bellenz w.)

^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangctcgenhcttcn-

Bvgtei Bellciiz -c. »-«.«, t- Art. 533-537.

4SI

Konferenz der IV evangelischen Städte.

Zürich. IVS», IS» u"d 13. März (2. und 3. a.K.).

Ka»t»»Sarchiv Basel.

Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Bürgermeister; Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans.Konrader, Statthalter; Salomon Hirzel, Scckelmeister. Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez,er und des Raths; Hans Ludwig von Erlach, Herr zu Eastelen. Basel. Hans Rudolf Fäsch, dess; Leonhard Lühelmann, des Raths. Schaffhausen. Roch.w Goßweiler, Bürgermeister; Matthäus

EscherVennerRaths

Peher^ Statthalter. ^ ^ Ausflihrnng des schon mehrmals besprochenen Defensional-

Dcese Eonfcrcnz )a c >' ^ ^ ^ .pespen Städten Ziirich nnd Bern mitgetheiltes Projectkes den Anfang zu machen. Es w v ^ unterdrücken kann, es n.öchte durch ein

Werkes den Anfang zu macyen. ^ > Befürchtung nicht unterdrücken kann, es möchte durch ein

dazu verlesen. Wenn man eine Trennung in der Eidgenossenschaft herbeigeführt werden,

solches Defensionswerk der evange ^ ach 1628 sä,amtliche Orte ihre Geneigtheit, das Vaterland zu

ie bis dahin nicht ^besta» en^ )« aus Gründen, welche der Erhaltung der .Vahren

d.e bis dahm .ucht es a. c ) , ...^erseits doch aus Gründen, welche der Erhaltung der wahrenschirmen, erklart ha en, so g au ^ Defcnsionswcrk, welches die Wohlfahrt der gesa.nmten

christlichen Religion ent .M.l .mn i , ^^nderheit vor Augen habe, nicht als ein Anlaß zu einer

Eidgenossenschaft und c. e angc c ^ katholischen Orte durch den Bund von 1586 eher einen AnlaßTrennung könne angesehen nur ^ ^ ^ Grenzen viel Kriegsvolk liege, so werde niemand es dendazu gegeben hätten. ' a gern e .. X. < ^(is besser sicher stellen wollen. Man ist aber der Ansicht,evangelischen Orten ,^en zur Kenntlich bringen solle, in der Hoffnung, daß sie ebenfalls

daß man das Vorhaben d-» who^chm z B-rwissm nicht ausführen dürfe. Basel erklärt,

zur Theilnahmc sich gc.uig o"gc>, Defensionswerk nicht gut finde. Die Gesandten der drei übrigen

daß Basel noch beitreten werde. Man se/zu

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