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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1628.

fremdem Volk umlagert und selbst in Anspruch genommen ist, selbst auf ihrer Hut seiu, sich mit allem Rö-thigen nach bestem Vermögen verseben und was ihnen jederzeit Beschwerliches vorfallen werde berichten. I». Fürdie in Basel den 11. März stattfindende Taufe des Söhnleins des Grafen Georg Ludwig von Löwenstein,wozu die vier evangelischeu Städte als Patheu gebeten worden sind, soll jede Stadt 50 Reichsthaler alsVerehrung geben. Zürich hält es für das Passendste, daß von den Herren der Stadt Basel in aller Rainendie Pathenstelle übernommen werde; Bern hat aber bereits Ehreugesandte ernannt.') Schaffhauseu wirddeßhalb Zürich unverzüglich mitthcilen, was es seines Orts zu thun gesinnt sei. v. Bern hält eine Gesandt-schaft von den evangelischen Orten oder in deren Namen und Kosten an den König von Frankreich für hoch-nothwendig, erstens, um den König bei den obschwebendeu Gefahren um gebührendes Aufsehen und wirklicheHülfe laut des Bündnisses anzusprechen, zweitens, um wegen der ausstehenden Friedgelder und Pensionenzu svllicitieren, drittens, um die Befreiung des Grafen de la Suze zu befürworten, viertens, um mit undneben den „Stadischeu" sder Generalstaaten? s und andern Ambassadoren den Frieden mit den Religions-verwandten befördern zu helfen. Gegen Annahme dieses Antrags erheben sich aber folgende Bedenken. Ab-gesehen davon, daß auf der gemeineidgenössischen Tagsatzung ein Schreiben an den König im Namen derXIII Orte und der Zugewandten beschlossen worden ist, das bald abgefertigt werden wird, besorgt man,daß eine besondere Gesandtschaft bei den katholischen Orten ein starkes Mißtrauen und auch bei dem Königdie Vermuthung einer Separation erwecken würde; zugleich hält mau die Jntereession für Befreiung desGrafen de la Suze auch nicht für unbedenklich, weil man von den Ursachen seiner Verhaftung keine Kenntnißhat, und endlich hat man nicht viel Hoffnung, daß der Friede mit den Evangelischen durch eine solcheGesandtschaft befördert werden könne. Weil endlich nicht alle Gesandten instruiert sind, nimmt man dieseSache in den Abschied. «I. Weil auf dieser Tagsatzung die Orte der Eidgenossenschaft sich einmüthig dahinerklärt haben, Gut und Blut „zusammenzusetzen" und im Nothfall nach dein Exempel der frommen Alt-vordern mit den Landsfähnlein und Panueru „aufzusein", so nimmt man die zu Zürich aus Besorguiß einerwidrigen Resolution von Seite der katholischen Orte in Bedenken genommene Werbung fremden Volkeswieder in den Abschied. Mau besorgt, daß eine solche in der evangelischen Orte Namen vorgenommeneVolkswerbung die übrigen Orte zu einer Separation veranlassen könnte; es wird aber jeder Stadt frei-gestellt, etwas Volk zu ihrer eigenen Defension fiir sich selbst zu werben, v. Der Span des Hans LukasJselin und Claudius Kontier mit der Stadt Schaffhauseu hat dießmal wegen vielfältiger Geschäfte nichtbehandelt werden können. Da die Anwälte schon mehrmals vergebens erschienen sind und dadurch ihre»Principalen Kosten verursacht haben, wird Schaffhauseu von den Gesandten der übrigen Städte und Ortefreundlich ersucht, seinen Gesandten auf nächste allgemeine oder besondere Tagleistung dieses Geschäftes halberhinlängliche Instruction zu geben, damit mau diesen Span endlich erledigen könne, (S. u. Baden.)

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten:

Grafschaft Baden. tl". Art. 162. Locales.

Zu 5»'). Diese waren Simon Wurstenbcrger, des Kleinen, und Niklaus Dachsclhofcr, des Große»Raths. Staatsarchiv Bern, Jnstructioncnbuch 0. S. 42!>.