Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
539
Einzelbild herunterladen
 

März 1628.

589

weitere Hülfe schicke» Wime. Ueberdieß soll Mülhausen im Namen der mit ihm noch verbündeten Orteermahnt werden, bei diesen gefährlichen Zeitkäufen ans guter Hut zu sein und sich nach Nothdurft gerüstetzu halten, was bei ihnen zu verbessern sei, vermbge der jüngst von Aarau aus gethanen Aufforderungm Standen stellen. Dergleichen mochten sie, wem: sie durch Späher etwas für sie oder die übrigen evan-gelischen Städte Nachtheiligcs erfahren, der Stadt Basel bei Tag und bei Nacht es berichten, z-x. Wegender sich mehrenden Gefahren sollen Zürich und Bern den venetianischen zu Zürich residierenden Agentenersuchen, bei seiner Herrschast dahin zn wirken, daß nnverzüglich die in dem Bündniß begriffene Hinterlagean Geld ans drei Monate hergeschickt werde. Von den beiden Städten soll darum auch der HerrschaftVenedig selbst geschrieben werden. Dein abgeordneten Anwalt vem Ha.w Luka^ Zselin und ElaudiusGvntier wird vorgeschlagen, den zwischen seinen Principalen und der Stadt Schaffhausen noch schwebendenSpan den Städten Zürich und Bern zu billiger rechtlicher Entscheidung zu übergebe». Der Auwalt ist abernicht bevollmächtigt/sich in solch vorgeschlagenes Recht oder auch in eine gütliche Verhandlung einzulassen,sondern hat allein'Befehl, ans baare Bezahlung von 8000 Neichsthalern zu dringen. Da die Gesandten vonSchaffhauscn auch nicht instruiert sind, sich in eine gütliche Verhandlung einzulassen, so ersucht mau dieGesandten von Basel sowohl als gedachten Anwalt bei den Herren Jselin und Gontier eineil Stillstand derSache bis ans bevorstehende Tagleistung zu Baden eintreten zu lassen, auf welche Zeit die Parteien ihreGesandten und Anwälte zn gütlicher oder rechtlicher Verhandlung bevollmächtigen mögen. Alan hofft, diesen„mühseligen" Spa.t alsdann zu Ende zu führen. Jeder Gesandte wird des schriftlichen Begehrens ein-gedenk sein,-.welches von den Erben des Landschreibers Marti von Glarus abermals eingekommeu ist, umeine Verehrimg für die im Namen der sechs evangelischen Orte in den bündnerischen Unruhen durch Martigehabte Mühe und Ausgabe. Mau ist der Ansicht, daß jedes Ort den Erben Marlis 5 oder 6 Kronen,obgleich sie ein Mehreres erwarten werden, verabfolgen und daß das Geld ans nächster Tagleistnng zuBaden sämmtlich erlegt werden solle.

Cvnferenz der evangelischen Städte.

Baden. März (1. März a. K.).

Staatsarchiv Zürich. U«st. XII. IIS. t'ol. 7.

Gesandte- Züricb. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomen Hirzcl, Seckelu.eistcr und des Raths.Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez; Beat Ludwig May, beide des Raths. Glarus. HeinrichPfündler, Landammann. Basel. Hans Rudolf Fäsch, Leonhard Lühelmau.., beide des Raths. Schaff-hansen. Rochus Goßwcilcr, Burgermeister; Hans Martin Forrer, Zeugherr und des Raths.

Die Abgeordneten der Stadt Mülhausen, Bürgermeister Dollfuß und Stadtschreiber Petri, bittenim Namen ihrer'Herreu bei diesen gefährlichen" Zeitlänfen um getreues Aufsehe.!, damit sie bei ihrer geist-lichen und leiblichen Freiheit ...it der Hülfe Gottes weiter verbleiben können. Ans Befrage., hin erklärensie, daß sie sich wohl getrauen, eine Zeit lang vor unbilliger Gewalt sich zu schirmen, daß sie auch mitMunition und Proviant ziemlich versehe., seien. - Alan will ihr Begehren den Obrigkeiten mittheilen, diehoffentlich ihr Möglichstes zu thun nicht unterlassen werden; inzwischen aber sollen sie, da man überall mit