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Februar 1628.
angegriffen wird, so soll sich jedes Ort unverzüglich mit Speise und Munition versehen, das Kriegsvolkund andere erforderliche Dinge gerüstet halten, auch auf die Grenzen ein wachsames Auge haben. JedesOrt soll sich aber nicht allein für sich selbst mit allem Röthigen in Bereitschaft halten, sondern so, daß esnoch dazu denjenigen, welche feindlich angegriffen werden, alle mögliche Hülfe leisten kann. Mit GottesHülfe soll Alles mannhaft an die Hand genommen werden, soll man wie ein Mann zusammenstehen undmit Gut und Blut einander zn Hülfe kommen nach dem Exempcl der frommen Altvordern, die zur Zeit derReformation zu Behauptung der wahren evangelischen Religion und ihrer Freiheiten alle Gefahren hintan-gesetzt haben. H». Das beste Mittel hiezu möchte das früher auf die Bahn gebrachte Defensionalwerk sein-Weil aber zu dessen nothwendiger Berathung die Zeit dießmal zu kurz ist, zumal die Gefahren „allernächstauf dem Hals liegen", so wird die Sache für jetzt eingestellt. Zürich und Bern werden einen Entwurfausfertigen, worüber man sich in nächster Zeit erklären wird. Ueöerdieß wird für erforderlich erachtet,daß unverzüglich eine Anzahl fremden Kriegsvolkes zu Roß und zu Fuß in gemeinsamem Namen und gemein-samen Kosten pro rata jedes Ortes geworben und die Kosten keineswegs gespart werden, weil es viel besserist, etwas Kosten aufzuwenden und bei den Freiheiten zn verbleiben, als in Folge des Sparens daran Schadenzu leiden, wie man denn leider hören muß, was für große Kosten die Reichsstädte wegen des wider ihrenWillen eingelagerten Kriegsvolkes zu tragen haben. Das eine und andere Ort soll unverzüglich in allerStille sich nach vertrauten Führern umsehen welche dann das erforderliche fremde Volk auf Anmahnenalsbald werben könnten. Es soll aber mit der Werbung bis auf nächste Tagleistung zugewartet werden!auf derselben wird jedes Ort seinen Entschluß hierüber eröffneil. «. Ueberdieß wird erforderlich erachtet, daßneben Haltung guter Späher die Fußposten, wie 1572 auch geschehen ist, zwischen den Orten wiederumaufgestellt werden, damit je ein Ort dem andern von der ihm drohenden Gefahr schnell und sicher Kenntnißgeben kann. Von Zürich und Basel aus soll die Fußpost bis geil Aarau und von da bis an jede der beidenStädte eingerichtet werden. Der übrigen Orte halber ist znm Theil bereits Fürsorge getroffeil worden,«ß. Wegen der Gefahren, die der Eidgenossenschaft und den evangelischen Orteil insbesondere droheil, sollbeförderlichst eine allgemeine Tagleistnng aller Orte lind der Zugewandten nach Baden ausgeschrieben werden,wozu denn der Tag bereits auf Sonntag den 12. März n. K. bestimmt worden ist. «. Es wird die Mei-nung ausgesprochen, es sollte entweder ein Schreiben unter der evangelischen Orte Namen theils wegen derdenselben drohenden Gefahren mit der Bitte um getreues Aufsehen und Hülfelcistung auf den Fall der Noth,theils um die Befreiung des Grafeil de la Suze zu befürworten, an den König von Frankreich geschickt unddurch den Herrn von Villars nebst einem Eredenzschreiben überreicht, oder aber eine Gesandtschaft von einemoder zwei Orte» in aller übrigen Namen und Kosten abgeordnet werden. Nm allerlei Ursachen willen wird aberfür rathsain erachtet, danlit bis ans die allgemeine Tagleistung zu Baden noch zuzuwarten, und bis man überdie Ursachen der Gefangenschaft des Herrn de la Suze gründlicheil Bericht erhalten werde. Jedes Ort wirdseine Gesandten nach Baden hierüber zn instruieren haben, t". In Beziehung auf Mülhausen wird berichtet,daß diese Stadt nicht außer Gefahr sei. Weil ihr aber, seitdem die mit Mülhausen noch verbündeten Ortewegen des kaiserlichen Kanlmerprocesses einen Agenteil nach Speier abgefertigt und ein Schreiben abgeschickthaben, keine weitere Zumuthung gemacht worden ist, so trägt man Bedenken, schon jetzt einen Zusatz indie Stadt zu legen; Basel aber wird ersucht, auf dieselbe, da an ihr den evangelischen Eidgenossennicht wenig gelegen ist, fürderhin ein getreues Aufsehen zn haben und, wenn die Noth es erfordert, in Eileetwa hundert oder mehr Mann auf gemeine Kosten der verbündeten Orte dahin zu schicken, bis man hernach