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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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533
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Januar 1628. 533

des Raths; Jost Bircher, Ritter, des Raths. Nri. Kaspar Romanus Troger, Ritter, Landammann;Kvnrad von Beroldingen/Ritter, Alt -Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Sebastian Abybcrg,Landammann; Heinrich Reding, Ritter, Alt -Landanunann und Pannerherr. Unterwalden. Sebastian Wirtz,Landa.nn.ann'und Pannerherr; Marquard Jmfeld, Statthalter, von Obwalden; Kasvar Leu, Ritter, Land-ammann, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Ritter, Ammann; Ulrich Heggli, Amman..; BeatJakob Motzenberg des Raths. Freiburg. Pancratius Python, Gencralconnnissaruts; Johann Daniel vonMontenach, Ritter, beide des R'aths. Solothurn. Victor Hafner, Stadtschreibcr.

Veranlassnng dieser Confcrenz ist die bevorstehende Zusammenkunft mit den beiden Ständen der Land-schaft" Wallis — Eidgenössische Begrüßung und Anwünschung eiites guten, glückseligen neuen Jahrs.

Der Nuntius bringt persönlich'vor, dem Papst liege die noch immer schwebende MißHelligkeit zwischenden beiden Ständen im' Wallis sehr an. Herzen und er wisse die von den katholischen Orten angewendeteSorge nnd Mühe zu schätzen; über die an ihn gelangte Supplication werde sich derselbe liebreich entschließen.Seit jüngster Conferenz hätten die Weltlichen im Wallis ungereimte, den geistlichen Rechten widerstrebendeProceduren vorgenommen.' Man habe den Domherrn Teller, Pfarrer zu Sitten, ans bloßen Argwohn hinin Verwahrung genommen und öffentlich publiciert, daß niemand ohne einen von, Landshauptmann ausge-stellten Schein' das Land verlassen dürfe. Der Bischof sei, als er rcisfertig gewesen sei, von dem Lands-hauptmann durchsucht worden; überall, wo des Bischofs Siegel angebracht Wörde.: seien, habe man dasdes Landshanptmanns daneben gedrückt. Dieser habe sich nach des Bischofs Abreise in das bischöflicheSchloß verfügt wo er sich noch aufhalte; der Hinrichtung Stockachers und der harten Strafe von siebziganderen gut katholischen Personen, welche dieselbe erlitten, weil sie die Jesuiten geliebt und sie bei ihremWeggänge mit Trauer nnd Weinen begleitet hätten, wolle er nicht gedenken. Der eingezogene PfarrerMüsch frei gelassen oder hinreichende Versicherung gegeben, das ergangene Mandat widerrufen oder»klärt werden daß es nicht auf Geistliche Bezug habe; auch in anderen unbefugten Sachen müsseeine Garantie gegeben werden, daß man keine fernere Nngelegenheit zu besorgen habe. Alsdann werdeer seinen Befehl eröffnen und die gewünschte Vergleichung getreul.ch unterstützen. - Man hört hieraufden Bericht der Gesandten von Lucern und Freiburg, die jüngst im Wallis gewejen waren, an undverdankt ihnen denselben. - Nach einläßlicher Berathnng kommt man zu der Ansicht daß in diese». Ge-schäfte mit der Freundlichkeit fortgefahren werden solle, ...den. sonst, besonders ans Antr.eb der jr.edhass.genangeblichen Katholischen, welche zwar eine geringe Zahl bilden, noch größere Verw.rnmng entstehen konnte. -Diese Ansicht wird den. Nuntius unter Verdank....« semer D.enste nntgethe.lt, n..t dem Verfugen aß man

nicht der Meinung sei daß er seine berechtigte E.npfindlichke.t verjchwe.ge, nur daß dadurch ...cht d.c Un-uyr der Me.nung se., oap , ,erstören " - Der Nuutius anerbietet sich hierauf neuerdings

Zuriedenen Anlaß nehmen, „das Geschäft zu zerstören. . / / . v

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Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

La..drol,tci Frcic Acintcr. «- Art. 110. LocalcS.

Liier cni.ctli. Volitcicn iibcrh. 1» Art. öl. Zot.sachcn.

Tie Namen der Gesandten ans dem Schwyzcrcremplar.

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