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Juni und Juli 1627.
LlMdvontei Lauis.
Laiidiiogtei Mendris.Landvoglci Luggarus.
Tas Vcrhandcltc findet sich im Abschnitte Herrschastsaiigelcgenhcitcn!
I». Art. tll. Beamte. «>. Art. 13.?. Justizsachen.
e. Art. 134. Justizsachen. t. Art. öS. Grenzstreitigkcitc».
». Art. 2S8. Verwaltung im Allgemeinen.
«. Art. 118. Zollsachen.
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Jahrrechnung der die lV ennetbirgischen Vvgteien regierenden XII Orte zuLuggarus. 1<!27, nach dein 24. Juni (nach St. Johannis Bapt.).
Kantoiisarchiv Dolotliur».
Gesandte: Dieselben, welche in Abschied 462.
Tas Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclegcnheitcn:
Landvogtei LlllMNiS. I». Art. SS. Justizsachen.
Lltlidvogtci Mainthal. >». Art. WS. Justizsachen. «. Art. IS». Beamte.
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Conserenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. IV27, 2. Juli.
Landcsnrchiv Schwt>z.
Gesandte: Uri. Johann Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landainmann; Heinrich Püntiner, Seckel-mcister; Jakob Aluheim, des Raths. Schwhz. Heinrich Neding, Ztitter, Alt-Landammann und Panner-Herr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshauptniann; Johann Kaspar Ccberg, Ritter, Statthalter;Johann Gilg Aufdermaur, des Raths; Martin VouOeüw, des Raths. Nidwalden. (Niemand.)
Diese Conserenz wird in Folge der Nachricht zusammenberufen, daß eine ziemlich große Zahl Soldatenhochdeutscher Nation vom Mailändischen aus in das Gebiet der enuetbirgischen Vogteieu, ohne die Obrig-keiten darum begrüßt zu haben, „mit aufgetragneu Neberwehren" eingerückt sei. Uri hatte schon die Anord-nung getroffen, daß die Landvögte zu Bellenz nnd zu Luggarns die Soldaten aufforderten, die Hochwehrenabzulegen, nnd Maßregeln getroffeil, wenn man ihnen etwa den Paß gestatten wollte; die Soldaten aberweigerten sich, die Waffen abzulegen und fortzuziehen, erklärten dagegen, daß noch mehr Kricgsvolk nach-folgen werde. Bei der Besprechung dieser Angelegenheit wird die Ansicht geäußert, es konnten vielleicht„etwas Practiken" gegen die regierenden Orte darunter stecken, zumal da man von Lueern aus dem Gubernatorzu Mailand unlängst geschrieben habe, daß man den Soldaten den Paß nicht gestatteil werde; derselbe könnteihnen vielleicht „die Halfter aufschlageil" und sie den Paß für sich selbst suchen lassen. Uri hat sich daherkeck entschlossen, aus die erstell fernern Nachrichten „das Landsfähnlein zu lupfeil", Schwyz ebendenselbenEntschluß gefaßt und Nidwalden sich schriftlich erklärt, alles daran zu setzeil, lim Land lind Leute zu schützen-Es wird nun beschlossen, da die Reputation der Orte auf dem Spiele steht, auf nächster Zusammenkunftzu Luccrn sich zu unterreden, auf welche Weise mau sich dafür Genugthuung verschaffen könne, und wasfür Maßregeln man gegen das Einrücken und weitere Nachrücken treffen solle. Ferner wird für zweckmäßig