508
Juni 1627.
Glarner Spans angesetzte Conferenz ihren Fortgang haben solle, hofft man, es werde ein Mittel zu gütlicherBeilegung dieses Spans gefunden werden; im entgegengesetzten Falle wird Zürich ersucht, die übrigen dreiStädte über den Verlauf und wie weit man in diesem Geschäft gekommen sei, in Kenntnis; zu setzen, damitsie ihre Gesandten auf bevorstehende Jahrrechnung desto besser, namentlich auch dahin instruieren können,wie den katholischen Orten, falls sie die 1623 befolgte Jmprocedur nochmals an die Hand nehmen sollten,zu begegnei? sei, und ob ihnen nicht (wie auf der in? September 1626 zu Aarau gehaltenen Conferenz auchgut befunden worden ist) voi? sämmtlichen evangelische!? Orten das eidgenössische Recht deßwegei? vorge-schlagen werden solle, v. (S. u. Thurgau.) t. Auf den Antrag, das schon mehrmals besprocheneDefensionalwerk auszuführen, spreche!? sich die Gesandten von Zürich, Neri? und Schaffhausen für die Not-wendigkeit desselben aus; Basel läßt es bei seiner früher gegebenen Erklärung bewenden mit dem Anerbieten,daß, wenn die drei übrigen Städte ein schriftliches Gutachten seinen Herren und Obern vertraulich n?ü-theileu werdei?, diese sich darüber freundcidgcnössisch erklären wollen. Weil man jedoch gefunden hat, daßnicht allen? das Defensionalwerk „auf Steuern und Contributionenmitteln als dem rechten Fundament be-stehe, sondern auch daß die Anstellung dieser Contributionen auch ohne das hoch erforderlich sei", so wirdauf Gefalle«? der Obrigkeiten hin einstweilen die Sache eingestellt, zugleich aber beschlösse!?, daß jede Obrig-keit zu Rathe gehen möchte, ob,und in welcher Gestalt bei ihren Burgern und Unterthanen „eine beharrliche,leidentliche" Steuer und Cvntribution mit möglichster Gleichheit zu erheben sein «verde, z» . Die Gesandte»von Zürich und Bern verabrede«? mit einander ein Jntercessionsschreiben an Basel wegen der durch LukasJselin und Claudius Gvntier, Burger daselbst, gegei? Schaffhausen beabsichtigte!? ungewöhnlichen ProzesseDas Schreibe«? wird in den Abschied genommen.
Man sehe auch in? Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
Llliidgrasschast TIMM». «. Art. 2S8. Neligionssachcn -c.
4SS.
Konferenz von Zürich, Lucern, Schwyz und Glarus.
Baden. 1627, 1. Juni (22. Mai a. K.).
Staatsarchiv Zürich. <?est. XII. i-tZ.tvi.i7i!.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Salomon Hirzel, Scckelmeister. LucerwOberst Heinrich Fleckenstein, Ritter; Hauptmann Jost Bircher, Ritter, beide des Raths. Abgeordnete vo»Schwyz: Sebastian Abyberg, Landamntann; Gilg Frischherz, Alt-Landau?»iann und LandshauPtmaiM-Glarus: Fridolin Busch, Alt-Landan?maiin; Heinrich Hässi, Landamman!?; Melchior Gallati, Statthalter,Heinrich Pfündler, Landammann; Sebastian Martin, Pannerherr; Kaspar Elmer, Landschrciber.
Aus der gemeineidgenössischen Tagsatzung, welche zu Eingang dieses Jahres in der Stadt Solothiw»gehalten worden war, war unter Anderen? verabschiedet worden, daß der Rechtsspruch, welcher durch die Satzrvoi? Lucern mit Bezug auf den BevogtigungSstrcit zwischen Schwyz und evangelisch Glarus ergangen, r?wgestellt sein und nochmals eine gütliche Vereinbarung der Parteien versucht werden solle. Zürich hat dochhalb diese Conferenz ausgeschrieben. — Die Abgeordneten voi? Schwyz eröffnen, das; ihre HerrenObern wegen dieses Streites i^cht weiter disputiere!? wollen, sondern bei dein von ihren Sätzen gegebc'iw»Rechtsspruch zu verbleiben begehren; davon abzugehen hätten sie keine«? Befehl. Sie möchten wohl leidc»,daß die Sätze von Zürich ihren Rechtsspruch gleichfalls geben; insofern jedoch Mittel zu gütlicher VeM»'