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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1627.

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von ihren Rüthen und Gemeinden den Besch! erhalten sollen, eine neue Bischofstvahl vorzunehmen. Zugleichwird befohlen, daßdie zwei ersten Darstöß" im Ober- und Unterwallis ein jeder mit seiner Wehr undWaffen sich fertig halten und auf das erste Aufgebot erscheinen sollen bei Verlust von Leib und Leben, Hab',Ehr und Gut. Zugleich wird jedermann verboten, in eines fremden Fürsten und Herrn Dienst sich zu be-geben. Unterdessen zeigt einehrlicher Patriot" der Sitzung an, daß er durch eine freundliche Unterredungmit dem Bischof denselben milder gestimmt habe, in Folge welcher Unterredung der Bischof endlichein Schreiben folgenden Inhalts der Versammlung zusendet. Er spricht darin den Wunsch aus, die frommeLandschaft mochte ihren Zorn fallen lassen, da er nicht darauf sinne, ihre Freiheit zu beeinträchtigen; sie"lochte ihm das Vergangene verzeihen, wie er seinerseits auch verzeihen wolle. Er wünsche fortan mit derLandschaft in Liebe und Einigkeit zu lebeil, und daß die gegenseitigen Klagen durch Ausgeschvssene vom Ca-pitel und der Landschaft verglichen werden. Die Gesandten nehmen diese Erklärung mit einem gewissenMißtrauen entgegen, da der Bischof schon mehrmals seinen mündlichen und schriftlicheil Zusagen nichtgeuläß gehandelt habe; sie wollen jedoch dieselbe ihren Herreu und Obern, den Rüthen und Gemeii.den zurKenntnis; bringen und'deren Guta^ erwarten, doch ohne Aufhebung obiger Beschlüsse. i>». Da dieGeistlichkeit dazu ermahnt, die Feier- und Festtage nach dem neuen Kalender zu halteil, so verordnen dagegendie Gesandteil der Zchnden, daß man beim alten Kalender, in dein ihre frommen Alten gelebt, verbleibe. Werdendie Festtage nach dem neuen Kalender verkündet, so hat sie niemand zu halten und die Sigristen habeil nicht"ach der neuen Zeit zu läuten. Wo die Pfarrer die Verkündung der Festtage »ach dem alteil Kalender«"terlassen, soll deren Verküudung durch den Wcibel geschehen. «. Der Prior des Hauses von HyerundensGerunda bei Sidersj bittet um einen neuen Kastenvogt an die Stelle des verstorbeneil. 4. In Beziehungauf das Münzwesen läßt man es bei dein Weihnachtslandrathsabschied bewenden, blos sollen die Münzmeisterbeeidigt werden und drei Herren zu Superintendenten auf Gefallen von Rüth und Genleinden aufgestelltwerden.

Neben diesem Abschied liegen noch 1) ein Fascikel, enthaltend die Gravannna des Landes Wallis gegeilden Bischof, 2) des Bischofs und Capitels Beschwerden gegeil das Land, 6) einsubstanzlicher Inhalt ver-handleter Sachen im Wallis durch die 4 Ehreugesandten im Namen Lobl. 7 katholischer Orten der Eidge-"vssenschaft". (Ein Diarium.)

Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Schwyz. 1«27, t». März.

.LandcSacchin Mdwaldcn.

Gesandte: Uri. (Niemand.) Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshallptulan.l; .Martin Betschart, Alt-Statthalter, Landsfähnrich und Seckelmeister;Martin Von Oettw, des Raths. Nidwalden. Johannes Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr;Johannes Zelger, Alt-Landammann.

. " ' Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Heccschastsangele.;e»hcitcn:

^»gtci Bellcnz :c. Act. 450.