Marz 1627.
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Vvcativn fortfahre, so verlangt dieser Folgendes: 1) Daß man der geistlichen Jurisdiction nach Inhalt derkanonischen Rechte im ganzen Bisthnm vollkommenen Gehorsam leiste; 2) daß man den Bischof seinen fürst-lichen Befehl nach Inhalt der Freiheiten, Immunitäten, Herkommenheiten, Rechten und Nechtsamen mitebenmäßiger geistlicher und weltlicher Herrlichkeit, Dignitäten zc. wie die'früheren Bischöfe, Fürsten undHerren ausüben lassen möge; 3) daß alles, was durch ihn, den Bischof, und seine Vorfahren, das Domcapitcl ,und die sieben Zehnden zu Erhaltung des katholischen Glanbens decretiert worden sei, exequiert und daß4) die Lehengüwr der Baronie Sitten durch Geschworene verificiert werden. Sollte jemand dann behaupten,er sei nicht schuldig, solche verificierte Güter zu erkennen, so soll er im Rechte angehört werden; gewinnt erden Handel, so ist es billig, daß deßhalb ein ewiges Schweigen sei; 5) die andern bischöflichen Feuda imLande sollen nach altem Brauch ohne Hindernis; erkennt und erfrischt werden; 6) das bischöfliche Wappen,welches heruntergerissen worden ist, soll wieder an der Schulthüre angebracht werden. Ich der Schulehalber etwas unrichtig, so soll dasselbe durch Rechtsbrecher oder Schiedleute cvmponiert werden. 7) AlleTitel und Schriften, welche aus der bischöflichen Canzlei fortgcnommen worden sind, sollen zurückerstattetwerden. 8) Die Cancellation der Titel oder Nenunciation, welche von den vier ältesten Domherren bei derErwählung des gegenwärtigen Bischofs ohne Wissen und Wille.; der-übrigen Domherren geschehen ist, sollin gebührender Form widerrufen werden. Diese Titel enthalten die Cvnfirmation, die Donationen vonBisten und Königen. 9) Ebenso sollen die Artikel und Eonditivnes, so zu gleicher Zeit „fürgedruckt" worden,auch alles, was vorher wider die Freiheit, Immunität und die Prärogative des Bisthums und Capitels zuSitten geschehen sei, widerrufen werden. 10) Der Bischof versieht sich, daß die Landschaft den neuen Ka-lender annimmt- 11) daß die Jesuiten ungehindert predigen und die Jugend unterrichten können. 12) Endlichbegehrt derselbe eine Copie dessen, was zu Leuk beschlossen worden ist.
Auf diese Punkte, welche die Gesandten der sieben katholischen Orte den Gesandten der Landschaft über-geben, antworten diese in folgende»; Sinne. Früher habe der Bischof ihnen seine Beschwerde» nicht eröffnet,blvs habe er sich wegen Herunternähme seines Wappens an der Schulthüre beklagt, wogegen man ihn; be-werkt habe daß er unbefugter Weise vorher das Wappen der Landschaft habe wegnehmen lassen. Wennjetzt seine Forderungen kund thue und in geistlichen Sachen vollkommenen Gehorsam verlange, so sei esserne von ihnen, ihn in seinen rechtmäßigen Fnnetionen zu beeinträchtigen; allein .venu er die kaiserlichenDonationen und Confirmationeu herausverlangc, als ob man dieselben bei der Vaeanz des bischöflichenStuhles weggenommen habe, so macbe sich der Verdacht geltend, als strebe er nach weltlicher Macht. Diesercwgeblichen Schriften halber berichten sie, daß die Herren von; Capitel von den steben Zehnden einen KastenWr Aufbewahrung in Valeria empfangen hätten, in welche»; der Landschaft Privilegien, Instrumente undImmunitäten niedergelegt waren. Nachdem man ihnen denselben vor einigen Jahren abgefordert habe,sei er ihnen oben wohl verschlossen, aber unten ohne Boden und leer zurückgegeben worden. Dafür begehre^e Landschaft das Recht. Die Antwort weist auf die Anstrengungen und Kämpfe hin, durch welche dieLandschaft ihre Freiheit und Souveränität auch gegenüber den Bischöfen sich erworben hat, von denen sieWche vertrieben hätten, welche über die Schranken ihres Amtes hinausgegangen wären; aus die Wahlart,"ach welcher die Landleute nach ihren; Gefallen aus den vier ans der Mitte der Domherren einen zun;Bischof wählen, welcher geloben müsse, ihre Freiheit und die vaterländischen Gesetze nicht anzutasten; aufdas Recht der Appellation und das Münzrecht, welches die Landschaft besitze, aus das Recht des Urtheilens überdas Blut bei Geistlichen und Weltlichen ohne Appellation; endlich darauf, daß jeder Abschied oder Beschluß von