März 1627.
495
leichische Negierung schreiben, daß die in französischen Diensten gewesenen Officierc und Soldaten, wideralten Brauch ohne jemand darum begrüßt zu haben, durch ihre Lande den Paß genommen hätten. NachAnhörung des Ammanns Zurlauben über den Verlauf antwortet man freundlich, entschuldigt sichund versichert, daß künftig „gutes Einsehen geschehen solle." zx. (S. u. Baden.)
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheiten:
Landgrasschaft Thurgau. >». Art. 4SI. Gotteshäuser, Kloster.
Grafschaft Baden. «. Art. IIS. Stifte, Kloster.
Die Namen der Gesandten ans dem Nidwaldncrcrcmplar.
41«
Konferenz der V katholischen Orte.
Weggis. ll(!27, 4. Marz.
Staatsarchiv Luccr». Alisch. Nu anno KW?. Vd. XVII. kvl.es. Land-Snrchiv Nivwaldc».
Gesandte . Luceru. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß und Venner; Moriz An der Allmend, desRaths. Nr i. Kaspar Romanus Trogcr, Statthalter; Hans Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann.Schwyz Gilg Frischherz, Landammaun und Landshauptmaun; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Land-ammann Unterwaldem Wolfgang Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi,Ritter Landammann, von Nidwalden. Zug. Johann Trinkler, Ammann; Beat Jakob Frey, Statthalter.
z» ^ Diese Zusammenkunft ist für nothwendig erachtet ivorden wegen der trotz der abgeschickten Ge-sandtschaft fortdauernden Hartnäckigkeit des Don Gonzalo Femandez di Cordova gegen die beiden im mai-ländischen Staate sich aufhaltenden Regimenter und deren schmählicher Behandlung. Nach Anhörung desHauptmanns Jost Helmli, Abgesandten der Regimenter, und der Missive wird an Don di Cordova geschrieben,um denselben zu einer milderen und beförderlichen Resolution zu bestimmen. Für den Fall, daß dicß er-folglos sein sollte schreibt man gleichzeitig den Gesandten in Mailand, sie sollten den Obersten und Haupt-leuten der beiden' Regimenter anheimstellen, entweder ihr Volk an die Grenzen zu verlegen und inzwischeneine gualificierte mit 'obrigkeitlichen Schreiben versehene Person an den König nach Spanien abzuordnen, oderaber die Obrigkeiten zu ersuchen, sie heimzufordern, in welchem Falle dieselben ihren treuen Beistand leistenwerden »» Einhellig wird beschlossen, den Cardinal Barberini zu einem Protector zu erbeten, in derHoffnung daß derselbe bei vorfallenden Geschäften, insbesondere bei dem Span wegen der beiden Regi-menter gute Dienste leisten werde. «. Der Nuntius, welcher in Sachen der beiden Regimenter Dienstegeleistet hat wird ersucht, den Anwalt derselben, Hauptmann Helmli von Lucern, mit nachdrück-lichen Schreiben zu unterstützen und sich der Sache auch ferner anzunehmen. «!. Nri entschuldigt sichwegen einer Zulage Zürichs, daß es Schillinge mit dessen Gepräge habe anfertigen lassen. Alan hofft, daßZürich die Entschuldigung annehmen werde. Jm Ucbrigen vergleicht man sich darüber, den Preis der grobenGold- und Silbersorten nicht höher steigen zu lassen und dem Aufwechsel ernstlich zu wehreu.
Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldnercrcmplai.