Januar 1627.
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Landammann, voi.Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann; Johannes Zelger, Alt-Landanunann, vonNidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Alt-Amn.ann; Haus Andermatt, Seckelmeister; Oswald Otter (Etter?),des Raths. Glarus. Heinrich Pfändler, Landammaun; Melchior Gallati, Statthalter; Sebastian Marti,Pcu.nerherr. Basel. Johann Rudolf Fäsch; Leonhard Lützelmann, beide des Raths. Freiburg. Niklausvon Diesbach, Schultheiß; Johann Reiff, Statthalter; Franz von Asfrh, des Raths und Gubernator zuNeuenbürg. Svlothurn. Johann Georg Wagner, Schultheiß; Johann von Noll, Ritter, Alt-Schultheiß;Wernher Brunner, Stadtvenner; Johann Degeuscher, Seckelmeister. Schaffhausen. Rochus Goßwciler,Burgermeister; Matthias Peher, Statthalter. Appenzell. Martin Suter, Landammann; Konrad Schicgg,Alt-Landammann, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweger, Landammaun, von Außerrhoden. Abt vonSt. Gallen. Marcus von Ulm, Hofmeister. Wallis. Niklaus Im Eich, Pannerherr; Niklaus Schyncr,des Raths.
Der außerordentliche Ambassador des Königs von Frankreich, Herr de l'AubesPine Chatcaunenf, undder ordentliche, Herr Robert Mirvn, haben diese Dagsatzung ausgeschrieben. — Eidgenössische Begrüßungund Auwünschm.g eines freudigen, glückseligen neuen Jahres. — Die französischen Ambassadoren werdendurch einen ansehnlichen Ausschuß abgeholt. — Z». 1) Der außerordentliche französische Ambassador gibt denGesandten die Versicherung des gnädigen Willens und der bundesgenössischen Affection des Königs. NachBvrlegung seines Credenzschreibens hält er einen Vortrag und übergibt den zwischen Frankreich und SpanieniM'gcn des Veltlins, Eleven und Worms den 5. März zu Monzou geschlossenen Vertrag (s. BeilageNr. 13), Er fügt bei, daß er bereit sei, Erläuterung zu geben, wenn solche über den einen oder den andernArtikel gewünscht werde. Hierauf hält der ordentliche Ambassador Miron einen Vortrag, in welchemer alles das, was der König bisher zu Gunsten der Eidgenossenschaft gethan hat, und dessen Gewogenheits«r dieselbe in's Licht stellt. 2) Um desto besser einen Entschluß fassen zu können, will man zuvor die Ge-sandten der III Bünde auch anhören. Herr Grcgvrius Meyer, Bürgermeister zu Chnr, berichtet im Namengemeiner HI Blinde, sie seien entschlossen, eine Gesandtschaft an den König zu schicken, um ihm ihre Be-schwerden über die gestellten Friedensartikel vorzubringen. Die Orte möchten zu mehrere». Ansehen gleichfallseine Gesandtschaft abordnen oder doch die der III Blinde mit nachdrücklichen Jntercessionsschrcibcn versehen. -Auf geschehene Anfrage gibt der bündnerische Gesandte über die beschwerlichen Artikel genauere Auskunft.Die erste Beschwerde bezieht sich auf die Bestimmungen wegen der Religion, welchen Punkt die Blinde demKimig remittiert haben, jedoch mit gewissen Couditionen. Die zweite Beschwerde hat Bezug auf die Souve-ränität oder Oberherrlichkeit und die dritte auf die mangelnde Bestimmung, daß über die Nullität allerKicheren Tractate „die Ratification des Kaisers und des Erzherzogs Leopold ausgebracht werde". Dabeivmocist der Gesandte auf die dem Herrn von Chateauneuf von gemeinen III Blinden zugestellte schriftlicheErklärung ') 3) Es wird beschlossen, durch einen Ausschuß hierüber mit de», außerordentlichen Ambassadorsprechen und von ihn. über jene drei Punkte Erläuterung zu begehren, namentlich in Betreff der Sou-^ränität, daß er sich erklären .volle, „was selbige in sich halte und was von ihr dependiere." - Nachdem^ß mündlich und schriftlich geschehen ist, ertheilt der Ambassador hierüber sowohl mündlich als schriftlichErläuterung'-). 4) Bei der Besprechung der auf die Präpositionen des außerordentlichen französischen Am-bassadvrs zu gebenden Antwort erkläre./ die Gesandten von Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Schaff-Hausen und Appenzell-Außerrhoden, daß sie blos aä auclionckum ot rokoronclum instruiert seien. - DieGesandten der sieben katholischen Orte, von katholisch Glarus, Appenzell-Jnuerrhoden, Abt von St. Gallen