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Januar 1627.
und Wallis erklären sich dahin, daß sie nicht zweifeln, daß ihre Herren und Obern ihnen Befehl gegebenhaben würden, diesen Friedensartikcln sich anzuschließen, wenn sie dieselben und die darüber gegebene Er-läuterung gekannt und zugleich gewußt hätten, daß der Papst sich dieselben belieben lasse, namentlich auchwenn sie wußten, daß keine andere als die katholische Religion im Vcltlin und in den Grafschaften Elevenund Worms geübt werden soll, und daß des Ambassadors Erklärung dahin gehe, daß das verlorene Veltlindem eidgenössischen Leib wiederum incorporiert und den drei Bünden wiederum gänzlich eingeräumt, den-selben unterthan und einverleibt werden soll, daß dieselben darüber alle Autorität, Freiheit, Souveränitätund Oberherrlichkeit haben sollen, wie zuvor, in Summa nichts ausgenommen, denn allein der Vorbehaltder wahren katholischen Religion und die Erwählung ihrer Amtleute, vollkommene Rechtfertigung undUebung der Judicatur, ebenso daß beide Könige sich aller Prätension des Veltlins gänzlich entschlagen, daßauch den drei Bünden durch diesen Frieden der acht Gerichten Bund, das Engadin, Münsterthal und Bergcllwiederum zugeeignet werde mit Vorbehalt der dem Erzherzog Leopold zustehenden Rechten, also daß alledrei Blinde durch diesen Frieden in ihren vorigen Stand gesetzt und der eidgenössische Leib wiederum ergänztund befestigt wird. Innerhalb vierzehn Tagen würden ihre Herren und Obern eine definitive Antwortgeben.'') 5) Dem König soll schriftlich für seine gnädige Affection gedankt werden, wie dicß auch mündlichgegenüber dein außerordentlichen Ambassador geschieht. I». Auf geschehenen Anzug, daß die Contagion inDeutschland und zunächst an den eidgenössischen Grenzen stark grassiere, wird beschlossen, niemanden passierenzu lassen, er habe denn einen authentischen Schein, daß er von gesunden Orten herkomme und an keineminficierten Orte gewesen sei. Zürich wird den Landvögten zu Baden, im Thurgau und Rheinthal im NannMder regierenden Orte schreiben, daß sie an den Pässen niemanden ohne glaubwürdigen Schein durchpassierenlassen, sondern jeden ohne einen solchen Schein zurückweisen sollen. «. (S. u. Lanis.) «I. Bei den französischenAmbassadoren hält man um die ausstehenden Pensionen und Distributionen an. Dieselben anerbieten Phalles Guten, besonders verspricht der außerordentliche Ambassador, wenn er wieder bei Hof sein werde, ansalle mögliche Weise die Sache befördern zu wollen, v. Zürich entschuldigt sich, daß seine Herren mndObern den Rechtsspruch in dem Schwyzer und Glarner Handel bisher nicht gethan haben. — EvangelischGlarus beklagt sich abermals, daß Schwyz seinem erwählten Landvogt den Aufritt uicht gestatte; »>anmöchte bei Schwyz dahin wirken, daß der Landvogt, gleich wie der von Schwyz aufgeführt worden sei, auchaufgeführt werde, und es bei dem 1623 errichteten Vertrag schützen und schirmen, da es seinerseits denselbcMbisher unverbrüchlich gehalten habe und auch künftig zu halten begehre. — Die Katholischen von Glar»^lasseic durch ihren Gesandten erklären, daß sie den Vertrag ebenfalls zu halten begehren, und bitteil, daßman sie dabei schirmen wolle. — Schwyz beruft sich auf seine bei Errichtung des Vertrages gethane PG-testation, gegen welche evangelisch Glarus nichts eingewendet habe. Es hofft, man werde es bei den Ä»vogtigungen verbleiben oder das Recht nach Inhalt der Bünde walten lasseil, mit beigefügter Bitte, evamgclisch Glarus dahin zu vermögen, daß es sich dem Recht, wie im October 1624 erkannt worden, auchunterwerfe. — Ans freundliches Zureden hin erklärt evangelisch Glarus, es wolle sich dem Recht untrr-werfen, wenn zuvor sein Landvogt in den Posseß gesetzt werde. — Es wird beschlosseil, nochmals die „Gütig-keit" vorzunehmen; wenn dieselbe nichts fruchtet, soll alsdann das Recht an die Hand genommeil und vv»den ernannten Sätzen der rechtliche Ausspruch gegeben werden; zugleich sollen die katholischen Glarnmfreundlich ermahnt sein, an dem Orte und auf den Tag, den Zürich ihnen und den Interessierten beförderlichankündigen wird, mit allen Gewahrsamen zu erscheinen, ll. Nach Anhörung eines Schreibeils des Hrrzvg"