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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Deccmber 1626.

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Zürich dm katholischen Landleuten zu Glarns schreibe und sie um eine Erklärung ersuche, ob sie gesonnenseien, ihren Mitlandleuten von der evangelischen Religion die Bevogtigung von llznach und Gaster nichtZu gestatten und sich allein zuzueignen, mit dem Bedeuten, daß man in diesem Falle veranlaßt sein würde,^n Vertrag von 1623 wieder aufzuheben. 1». Weil in dem Spruch der Sätze von Lucern die wahrealte christliche Religion der Reformierten mit dem Worteueugläubig" so schmählich behandelt wird, so be-schließt man, Lucern solches mit Ernst zu untersagen und ihm zuzusprechen, fttrderhin dergleichen Schmäh-luorte sich zu enthalten, desgleichen auch Erläuterung 'gl geben, was die in ihrem Spruch enthaltene Clause!,»daß nämlich den evangelischen Glarnern an ihrem Gewalt an den spänigen Vogtcien, weil sie dießmalunter einem Regiment, kein Abgang geschehen solle/' für einen Sinn habe, da man erachtet, daß sie da-durch zu neuem Streit Anlaß suchen, v. Da der Herr von Chateauneuf wegen der Angelegenheiten derBündner eine gemeineidgenössische Tagleistung auszuschreiben gedenkt, so wird der Anzug gestellt, ob es nicht»othwendig sei, sich jetzt zu unterreden, welcher gemeinsame Bescheid über diese Sache gegeben werden solle.Weil die evangelischen Orte den Herrn von Bassompierre und Herrn Miron zu Solothurn früher deswegeneine schriftliche besiegelte Erklärung zugestellt haben, wird gut erachtet, daß man sich nochmals darauf be-ziehe uud dabei von den französischen Ambassadoren zu vernehmen trachte, ob Zürich und Berninden geinachten Vündner Frieden gegen den: Hans Oesterreich wegen ihres offenen Zuzugs in die Bünde"ausdrücklich auch eingeschlossen seien. Jedes Ort wird seine Gesandten ferner mit Instruction über die^age,ob und wie des angedeuteten Friedens halber Moderation zu begehren sei", nach Solothurn abordnen.<l. Dem Herrn Landschreiber Marti von Glarns, welcher 1620 und 1621 den Gesandten der vier Städteiu den Bünden als Schreiber gedient hat und sein eigenes Geld ausgegeben haben soll, ist dafür noch keinErsatz gegeben worden. Der Antrag auf Ersatz, sowie auch das Begehren um der evangelischen OrteEhrenwappen in das neu erbaute Schützenhaus zu Küßnacht in der Herren von Zürich Gebiet wird in den

Abschied genominen.

4V8.

Confermz der V katholischen Orte.

Lucern 1K2K, 17. und 18. Deccmber.

Staatsarchiv Lvccrn. Absch. <Io anno 1WS und iWIi. Nd. XVl. toi. st». LandcSarchi» Nidtvnldc».

Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtvenner; Heinrich Cloos, Ritter,Wt-Schultheiß; Jakob Bircher, Baumeister und des Raths; Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths. Uri.Bvmanus Troger, Ritter, Statthalter; Melchior Megnet, Landshauptmann; Heinrich Zum Brunne», Ritter,Alt-Landammann. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann.Anterwalden. Johann sWvlfgang?j Stockmann, Ritter, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi,Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Ammann; JakobElsener, des Raths.

i«. Die von dem außerordentlichen französischen Ambassador, Herrn von Chateauneuf, nach Solothurnausgeschriebene Tagsatzung fällt wegen althergebrachter Bräuche etwas beschwerlich, weßhalb man sich beiHerrn Miron schriftlich entschuldigt, wenn sich die Gesandten um einen oder anderthalb Tage verspätensollten. j>». Man wird durch Lucern von der an verschiedenen Orten eingerissenen und allmählig sich nähern-