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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni und Juli 1626.

^ ^er Blarquis Doglia»?? legt im Namen seines Vaters einen Vortrag ein, betreffend die An-sprache an die Herrschaft Valendis, dahin lautend, der Herzog von Lougueville milchte vermöge des vonden neun Orten 1584 ergangeneu Urtheilspruches angehalten werden, den zu Basel hinterlegten PsandschillittIanzunehmen und die Unterthanen der prästierteu Eide zu entledigen. In Abstand der übrigen verabschcide»die neun mit dem Herzog nicht verbündeten Orte, wie folgt: Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Appenzell'Jnnerrhoden erklären sich, gestützt auf den Spruch von 1584 dahin, daß, nachdem der Marquis Doglia»»deu Pfandschilling zu Basel rechtlich hinterlegt hat, die Unterthanen der Herrschaft Valendis des Eidschwursund geleisteter Huldigung wieder ledig sein sollen, und daß selbiger Eid mit Vorbehalt der Souveränitätund deren anhängigen Nechtsameu aufgehoben sein soll. Hiemit sollen die Unterthanc»; nach Inhalt desvermeldeten Spruches schuldig und verbunden sein, dem Herrn Marquis zu huldigen und zu schwöre»-Zürich, Glarus, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Anßerrhvden lassen es bei dem letztjährigen Abschieddergestalt verbleiben, daß sie ihr Bestes thun wollen, falls die Parteien sich freiwillig der Judicatur derneun Orte unterwerfen wollen. Ri. Auf dieser Jahrrechnung hat sich große Unordnung in Behandlung detallgemeinen und der besondern Geschäfte gezeigt. Um dergleichen künftig zu verhüten, wird einhellig verordnet/daß fürderhin zuerst die gemeineidgenössichen Geschäfte und alsdann die Appellationen und Jahrrechnungssache»vorgenommen werden sollen. Damit dieß desto genauer beobachtet werde, beauftragt man den Landschreib"zu Baden, drei oder vier Wochen zuvor jedes Ort durch ein Schreiben daran zu erinnern. Die Orte, l»eidenen die Ambassadoren residieren, werden diese davon ebenfalls in Kenntniß zu setzen wissen, damit sie sichzu rechter Zeit nach Baden verfügen könne»?, wenn sie eine Veranlassung dazu haben, v. I»? Bezieh»»llauf deu Streit zwischen Schwyz und evangelisch Glarus wegen der Bevogtigung von Uznach und Gast"erklären sich Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Appenzell-Anßerrhvden schließlich dahin, daß SchwhZund Glarus beide Landvögte nach Uznach und in das Gaster aufziehen lasse»? solle»?. Bei nächster Tagleist»»gsolle»? alsdann die zwischen Schwyz und Glarus errichtete»? Verträge augehört und darüber nach den? klare»Inhalt derselbe»? i»? Billigkeit entschieden werde»?. Da man aber voraussieht, daß darauf nicht werde ein-gegangen werden, so nehmen die Gesandten der genaiinten Orte die Sache zu Händen ihrer Herren undOber,? in de»? Abschied. Lucern, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg, Svlothurn und Appenzell-Jnnerrhode»erklären, daß, weil bei de»? 1623 zu Bade»? zwischcu de»? Landleuten beider Religionen vo»? Glarus errichtete»Vertrag Schwyz etliche Mal mündlich protestiert und schriftlich de»? Vorbehalt gemacht habe, daß jener Ber-trag seinen Gerechtigkeiten und Verkvminnissen nicht nachtheilig sei»? solle, wogegen von keine»? Theil Ein-sprache getha»? worden sei, so lasse»? sie es bei de»? klare»? Buchstaben des Vertrages und der Protestatioverbleiben. Weil ferner Schwyz früher nichts begehrt hat und auch jetzt nichts Anderes begehrt, als daß»na»? ihn? wegen Besetzung der Vogteien vo»? Gaster und Uznach zun? Recht verhelfe, und es auf etliche»Tagleistnngen gebeten »vordc»? ist, seinen Rechte»? ohne Nachtheil de»? evangelischen Landvogt vo»? Glc?r»snach Uznach anfreiten zu lassen, damit inzwischen der Streit entschieden »verde, so weist man Schwyz »'^evangelisch Glarus a»? die Sätze von Zürich und Lucern, welche freundlich oder rechtlich über die streitigSache entscheiden solle»?. Da sich ei»? Theil dazu nicht verstehe»? will, nehmen auch die Gesandten dies"Orte die Sache in de»? Abschied, x. (S. »». Thurgau.) Nidwalden hat früher um Fenster »»dEhrenwappen i»? sei»? erneuertes Nathhaus angehalten. Auf die schon ausgesprochene allgemeine Bewillig»»l!? habe»? etliche Orte ihren Theil bereits bezahlt; die übrigen, welche noch nicht bezahlt habe»?, »verde»ersucht, dieß beförderlich zu thun. x (S. »». Baden.) H»I». V katholische Orte. Der Ambassad"'