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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April 1626.

Herr. Unterwalden. Anton Von Zubcn, Landammann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Land-ammann, von Nidivaldcn. Zug. Konrad Zurlauben, Ammann; Christian Jten, Seckelineister.

A,. Durch Verlesung eines Schreibens von Freibnrg und des Abschieds von Freibnrg vcrninunt manmit Bedauern den durch Fällen einer Menge Holzes in den Wäldern von Freiburg verübten Frevel; man willaber vorerst den Erfolg der gütlichen Conferenz abwarten, zu welcher Bern sich anerbietet, und alsdannsich brüderlich und eidgenössisch verhalten, I». Weil in Bezug auf den Paß zn Ursern heftig gedroht wordenist, so will man auf solche Pässe ein wachsames Auge haben und einander fleißig Bericht erstatten. <Z. Dasletzte päpstliche Breve ist noch nicht beantwortet worden, weil darin gesagt ist, daß der Nuntius noch Wei-teres relatieren werde. Man wird also bei erster Gelegenheit, wenn die katholischen Orte wieder versammeltsind und der Nuntius weitere Eröffnungen machen wird, antworten und dabei versichern, daß man nichtsbegehre, was der katholischen Religion nicht zn Gutein gereiche und dem Papste Anstoß geben könnte-«I. lieber die Verrichtung des Großweibels von Solvthurn, welcher als Currier nach Rom geschickt wordenist, soll der Nuntius durch Lucern mündlich benachrichtigt werden. « . Da der Cardinal Farnese gestorben istund passend erachtet wird, einen andernprotootormn Holvotioo" zu ernennen, so wird dieses Geschäftsainint andern auf eine siebenörtische Conferenz, die nach Ostern stattfinden soll, verschoben, t. (S-Baden.) U- (S. u. Freie Aemter.) Ii. (S. u. Baden.) I. Weil der Papst durch das von der Conferenzzu Svlothurn erlassene Schreiben betreibt worden sein soll, so wird Herr Atiron schriftlich ersucht, den Mar-schall von Bassompierre zu bitten, bei dem König anzuhalten, daß die ancrbotene Reparation von seinesMajestät beförderlich geschehe, damit der Papst wieder versöhnt werde.

Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnhcitcn-Grafschaft Badeil. I. Art. 134. Stifte und Klöster. Ii. Art. LS. Abzug.

Landvogtci Freie Aemter. !5- Art. 6«. Polizeiliches.

Die Namen der Gesandten aus dem Nidwaldncrexemplar.

Conferenz der katholischen Orte, des Prälaten von St. Gallen und der Landschaft Wallis-

Llicern. lK2K, 28. bis 3V. April.

Staatöar-lNv Luccrn. Absch, So anno 102b und IM«. Bd. XVI. t'ol.lw. Vaildcönrchi» Nidwaldc».

Gesandte: Lucern. Walthart Amrhhn, Ritter, Schultheiß; Heinrich Cloos, Ritter, Mtschultheist,Rudolf Pfhffer, Ritter, des Raths; Nenward Chsat, Alt-Stadtschreiber und des Raths. Uri. Kasp^'Nomanus Troger, Ritter, Statthalter; Melchior Megnet, Alt-Landammann und Landshauptmann; H^Jakob Schmid, Ritter, des Raths. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landamman und Panncrhcrc,Gilg Frischhcrz, Alt-Landammann. Unterwalden. Wolfgang Stockmann, Landammann, von Obwaldcn,Johann Lussi, Landammann; Johannes Zelger, Alt-Landammann, von Nidwalden. Z n g. Kaspar Bran-denberg, Ritter, Ammann; Hans Staub, Seckelineister. Glarns. Heinrich Hässi, Landammann.bürg. Ztiklaus von Diesbach, Schultheiß; Johannes Reiff, Statthalter. Svlothurn. Johann oonRoll, Ritter, Schultheiß; Johannes Degenscher, Scckelmeistcr. Appenzell. Martin Suter, Landanunw»^Abt von St. Gallen. Marx von Ulm. Wallis. Hauptmann von Mvntheh.